18.06.2024 14:04:40

OTS: Vertragshilfe24 / Ex-Versicherungsvorstand Sven Enger warnt: ...

Ex-Versicherungsvorstand Sven Enger warnt: Kapitallebensversicherungen

sind nicht zur Auszahlung verpflichtet

Berlin (ots) - Anbieter von Lebensversicherung dürfen Ihren Kunden die

Leistungen kürzen, wenn sie den Staat davon überzeugen können, zu wenig Geld zu

haben. Darauf weist Sven Enger vom Informationsportal Vertragshilfe24.de hin:

"Wenn es mit den Geldanlagen der Lebensversicherungsgesellschaft schlecht läuft,

dann kann sie ihre Auszahlung bei Fälligkeit radikal kürzen. Alle anderen

Versicherten müssen aber ihre Beiträge weiterzahlen. So steht es seit 2016 im

Paragraph 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)."

Sven Enger kennt das Problem aus eigener Berufspraxis. Als er noch in leitender

Funktion in der Lebensversicherungsbranche tätig war, passierte es: Im Jahr 2003

ging die Mannheimer Lebensversicherung AG pleite. Wie die Presse damals

berichtete, fehlten der Versicherung 370 Millionen Euro. Sie hatte sich bei der

Geldanlage in Aktien verspekuliert.

Vertragshilfe24 klärt auf: Das geschieht, wenn die nächste Lebensversicherung

pleitegeht.

Nach der Pleite der Mannheimer Lebensversicherung AG hat der Staat der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, viele Vollmachten

eingeräumt. Im Fall der nächsten Pleite kann die BaFin die Kontrolle übernehmen

und anordnen, dass weniger oder sogar nichts mehr an die Versicherten ausgezahlt

wird. Genau heißt es in § 314 VAG Absatz 1, Satz 2: "Alle Arten von Zahlungen,

besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei

Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins

sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden." Aber die

Versicherten müssen weiter zahlen heißt es in Absatz 2, Satz 4: "Die Pflicht der

Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe

weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt."

Sven Enger rät allen Versicherten zu überprüfen, ob sie dieses Risiko tragen

wollen. Auf der Website von Vertragshilfe24.de ist schnell und kostenlos

überprüfbar ob ihre Lebensversicherung erfolgversprechend rückabwickelbar ist.

Pressekontakt:

Jürgen Braatz

mailto:j.braatz@ratingwissen.de

+49 172 511 34 30

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/174944/5804201

OTS: Vertragshilfe24

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