23.12.2014 12:24:48

OTS: Interhyp AG / Bauen, kaufen, finanzieren: Was ändert sich 2015? / ...

Bauen, kaufen, finanzieren: Was ändert sich 2015? / Bundesländer

erhöhen Grunderwerbsteuer / Änderungen bei Fördermitteln und

Heizungserneuerung / Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip erwartet

München (ots) - Das Jahr 2015 bringt für Immobilienkäufer und

Häuslebauer eine Reihe von Änderungen: Zwei Bundesländer erhöhen die

Grunderwerbsteuer und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

erweitert die Förderung ausgewählter Programme. Zudem sollen

Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip eingeführt werden. Wer in

2015 den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, sollte wissen, welche

neuen Regeln gelten. "Nicht nur die Zinsen beeinflussen die Kosten

des Eigenheimerwerbes, sondern zum Beispiel auch höhere Steuern auf

den Immobilienkauf oder strengere Anforderungen an die

Energieeffizienz eines Gebäudes", erklärt Michiel Goris,

Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem

Vermittler privater Baufinanzierungen. Interhyp zeigt die wichtigsten

Änderungen für Bauherren und Käufer auf.

Höhere Steuern beim Immobilienkauf

Ab Januar 2015 werden Immobilienkäufer in zwei Bundesländern mehr

bezahlen müssen: In Nordrhein-Westfalen steigt die Grunderwerbsteuer

von 5 auf 6,5 Prozent des Kaufpreises, im Saarland erhöht sie sich

von 5,5 auf 6,5 Prozent. Damit folgen die beiden Länder dem Trend zu

höheren Grunderwerbsteuern. Bereits 2014 ist die Grunderwerbsteuer in

fünf Bundesländern erhöht worden, zuletzt in Hessen (von 5 auf 6

Prozent). Auf diese Weise verstärken sich die ohnehin vorhandenen

länderspezifischen Unterschiede bei der Höhe der Kaufnebenkosten

noch. Die höchste Grunderwerbsteuer ist mit jeweils 6,5 Prozent in

Schleswig-Holstein, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen zu

bezahlen. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent die geringsten

Sätze.

KfW & EnEV 2014: Zinsabschläge, Zuschüsse und neue Vorschriften

Zum Jahresende hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die

Konditionen für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen (153),

Wohneigentum (124) und Altersgerecht Umbauen (159) um bis zu 0,25

Prozentpunkte gesenkt und bietet damit historisch niedrige

Zinskonditionen. Zudem können Darlehensnehmer im Rahmen des

Altersgerecht Umbauen-Programmes seit Oktober 2014 einen neuen

Zuschuss von maximal 5.000 Euro je Wohneinheit erhalten, wenn ihre

Wohnung barrierearm umgebaut wird.

Ab 1. Januar 2015 müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)

Öl- und Gasheizkessel getauscht werden, die älter als 30 Jahre sind.

Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind vom Austausch ausgenommen.

Zudem gelten Ausnahmen für seit Februar 2002 selbst genutzte Ein- und

Zweifamilienhäuser.

Neue Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip

Wer eine vermietete Immobilie kauft oder seine neue Immobilie zu

vermieten plant, muss ab 2015 neu rechnen. Bei der Wiedervermietung

sind in angespannten Wohnungsmärkten künftig nur noch maximal 10

Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Die

Neuregelung soll ab dem ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Über

das Mietrechtsnovellierungsgesetz wird derzeit noch im Bundestag

beraten.

Ferner soll 2015 das neue Maklerprinzip bei Vermietung in Kraft

treten: Wer bestellt, bezahlt. In der Regel soll dies künftig der

Vermieter sein, nicht mehr der Mieter.

Karte zu Kaufnebenkosten unter http://bitly.com/1AD3rzf

Über die Interhyp Gruppe

Die Unternehmen der Interhyp Gruppe mit den Marken Interhyp, die

sich direkt an den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an

Einzelvermittler und institutionelle Partner wendet, haben 2013 ein

Baufinanzierungsvolumen von 8,9 Milliarden Euro erfolgreich bei ihren

rund 400 Bankpartnern platziert. Damit ist die Interhyp Gruppe der

größte Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland.

Die Interhyp Gruppe beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter und ist

an derzeit 75 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kunden und

Partner präsent.

OTS: Interhyp AG

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/12620

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_12620.rss2

ISIN: DE0005121701

Pressekontakt:

Heidi Müller, Leiterin Public Relations, Telefon (089) 20 30 7 - 13

05, E-Mail: heidi.mueller@interhyp.de; www.interhyp.de

Nachrichten zu Interhyp AGmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Interhyp AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!