20.07.2021 20:36:38

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Endlich angepackt, Kommentar zum Anti-Geldwäsche-Paket der EU von

Andreas Heitker

Brüssel (ots) - Im Ernst? Da legt die EU-Kommission ihr lang erwartetes

Gesetzespaket vor, mit dem endlich der Kampf gegen Geldwäsche und

Terrorismusfinanzierung in Europa effizienter gestaltet werden soll, und die

emotionale Diskussion dreht sich im Anschluss einmal mehr im Wesentlichen um die

vorgeschlagene 10000-Euro-Obergrenze beim Barzahlen. Doch die diffusen Ängste

vor der großen Beschränkung der persönlichen Freiheit und vor einer

schleichenden Abschaffung von Scheinen und Münzen treffen nicht den Kern des

Problems und beziehen sich allenfalls auf einen Nebenkriegsschauplatz in dem

großen Gesetzespaket.

Die Skandale der vergangenen Jahre haben doch deutlich gezeigt, wo es im

europäischen Regelwerk Schlupflöcher und Nachbesserungsbedarf gibt. Und der

Europäische Rechnungshof hat zuletzt im vergangenen Monat in einem bemerkenswert

klaren Bericht noch einmal die Finger in die Wunde gelegt: Es fehlt in der EU an

Kooperation und Koordinierung im Kampf gegen Geldwäsche. Die nationalen

Aufsichtsrahmen sind zudem sehr unterschiedlich ausgestaltet, weil weder die

Ambitionen bei der Umsetzung von EU-Vorgaben noch ihre Auslegungen vergleichbar

sind.

Die Aufsicht tut sich zugleich vor allem bei grenzüberschreitenden Transaktionen

schwer, und auch die Übertragung von Kompetenzen an die europäische

Bankenaufsichtsbehörde EBA hat hier wenig geholfen. Die Einstufung der

Organisation als zahnloser Tiger in der Geldwäschebekämpfung ist sicherlich

nicht unberechtigt.

Jetzt aber packt die EU-Kommission das Problem an. Die vorliegenden Vorschläge

könnten die Behörden im Kampf gegen die Geldwäsche endlich mit dem richtigen

Rechtsrahmen und den richtigen Instrumenten ausstatten. Vor allem die

Vereinheitlichung der Regeln über eine Verordnung sowie die neue zentrale und

von Experten geführte Aufsicht werden das System entscheidend verbessern. Ob

allerdings die Einbeziehung der Kryptowährungen so funktioniert wie

vorgeschlagen, ist zu bezweifeln. So einfach lässt sich hier eine

Nachfolgbarkeit von Transaktionen kaum organisieren.

Und die Bargeld-Obergrenzen? Die kommen bei privaten Geschäften gar nicht zum

Tragen. Und zudem hat die Brüsseler Kommission die meisten Warenhändler - was

kaum nachvollziehbar erscheint - ganz aus dem Anwendungsbereich der neuen

Anti-Geldwäsche-Regeln ausgeklammert. Das nächste Auto oder die nächste Yacht

können also immer noch aus dem Geldkoffer bezahlt werden.

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