02.07.2018 19:45:40

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Börsen-Zeitung: Doppelt bestraft / Kommentar von Silke Stoltenberg zur

gescheiterten Klage der WL Bank gegen die Bankenabgabe

Frankfurt (ots) - Vielleicht trügt die Erinnerung. Waren es

insbesondere deutsche Banken, die Schuld trugen an der Finanzkrise?

Nein. Wieso also meint der deutsche Gesetzgeber, dass ausgerechnet

deutsche Institute doppelt "bestraft" werden müssen: zum einen durch

die Finanzierung eines Abwicklungsfonds für künftige Schieflagen

durch eine jährliche Bankenabgabe, zum anderen durch das Abzugsverbot

dieser Betriebsausgabe bei der jährlichen Steuerberechnung. Mit

dieser Sichtweise ist Deutschland europaweit ziemlich allein auf

weiter Flur, sieht man von Zypern und erst seit wenigen Jahren auch

Frankreich ab. Gegen diese Sichtweise zieht die WL Bank

stellvertretend für die Branche vor Gericht mutig ins Feld und will

sich bis vor das Bundesverfassungsgericht durchklagen. Diese

höchstrichterliche Entscheidung ist in diesem Falle unumgänglich.

Denn das Finanzgericht Münster kann nicht darüber entscheiden, ob

ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Denn nur die

höchstrichterliche Instanz kann entscheiden, inwieweit Abweichungen

von grundsätzlichen Verfassungsprinzipien in Ausnahmefällen gestattet

sein können. Warum sollte für eine staatliche angeordnete

Versicherungsprämie, die der Allgemeinheit zugute kommt

(Finanzstabilität, Schutz des Steuerzahlers vor künftigen Belastungen

durch Bankenrettungen), nicht das Nettoprinzip gelten? Warum ist dies

keine Betriebsausgabe, die von den Einnahmen abgezogen werden darf?

Wie lässt sich das durch das Restrukturierungsgesetz 2009 verhängte

Abzugsverbot mit dem Grundprinzip der Besteuerung nach der

Leistungsfähigkeit, der Verhältnismäßigkeit und dem

Gleichheitsgrundsatz vereinbaren?

Unstrittig ist selbst bei den Banken, dass ein Rettungstopf durch

die Branche selbst befüllt werden muss. Aber muss auch im Steuerrecht

ein Lenkungszweck erfüllt werden, also eine "Bestrafung" für

risikobehaftetes Handeln zum Maßstab für die Besteuerung werden? Das

Ertragssteuerrecht basiert auf der Maßgeblichkeit des

handelsbilanziellen Ergebnisses, was durch das Abzugsverbot

ausgehebelt wird. Auch ist es Banken kaum möglich, sich der Abgabe

durch Anpassungen der Geschäftsstrategie zumindest teilweise zu

entziehen, was eine Lenkungswirkung fraglich erscheinen lässt. Ob

diese doppelte Branchenbestrafung rechtens ist, wird das

Verfassungsgericht letztlich zu entscheiden haben. Auf dessen Ansicht

warten nicht nur die Banken mit großer Spannung, sondern auch das

Bundesfinanzministerium. Das ist sich seiner Sache nämlich auch nicht

so sicher.

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