02.07.2018 19:45:40
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Börsen-Zeitung: Doppelt bestraft / Kommentar von Silke Stoltenberg zur
gescheiterten Klage der WL Bank gegen die Bankenabgabe
Frankfurt (ots) - Vielleicht trügt die Erinnerung. Waren es
insbesondere deutsche Banken, die Schuld trugen an der Finanzkrise?
Nein. Wieso also meint der deutsche Gesetzgeber, dass ausgerechnet
deutsche Institute doppelt "bestraft" werden müssen: zum einen durch
die Finanzierung eines Abwicklungsfonds für künftige Schieflagen
durch eine jährliche Bankenabgabe, zum anderen durch das Abzugsverbot
dieser Betriebsausgabe bei der jährlichen Steuerberechnung. Mit
dieser Sichtweise ist Deutschland europaweit ziemlich allein auf
weiter Flur, sieht man von Zypern und erst seit wenigen Jahren auch
Frankreich ab. Gegen diese Sichtweise zieht die WL Bank
stellvertretend für die Branche vor Gericht mutig ins Feld und will
sich bis vor das Bundesverfassungsgericht durchklagen. Diese
höchstrichterliche Entscheidung ist in diesem Falle unumgänglich.
Denn das Finanzgericht Münster kann nicht darüber entscheiden, ob
ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Denn nur die
höchstrichterliche Instanz kann entscheiden, inwieweit Abweichungen
von grundsätzlichen Verfassungsprinzipien in Ausnahmefällen gestattet
sein können. Warum sollte für eine staatliche angeordnete
Versicherungsprämie, die der Allgemeinheit zugute kommt
(Finanzstabilität, Schutz des Steuerzahlers vor künftigen Belastungen
durch Bankenrettungen), nicht das Nettoprinzip gelten? Warum ist dies
keine Betriebsausgabe, die von den Einnahmen abgezogen werden darf?
Wie lässt sich das durch das Restrukturierungsgesetz 2009 verhängte
Abzugsverbot mit dem Grundprinzip der Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit, der Verhältnismäßigkeit und dem
Gleichheitsgrundsatz vereinbaren?
Unstrittig ist selbst bei den Banken, dass ein Rettungstopf durch
die Branche selbst befüllt werden muss. Aber muss auch im Steuerrecht
ein Lenkungszweck erfüllt werden, also eine "Bestrafung" für
risikobehaftetes Handeln zum Maßstab für die Besteuerung werden? Das
Ertragssteuerrecht basiert auf der Maßgeblichkeit des
handelsbilanziellen Ergebnisses, was durch das Abzugsverbot
ausgehebelt wird. Auch ist es Banken kaum möglich, sich der Abgabe
durch Anpassungen der Geschäftsstrategie zumindest teilweise zu
entziehen, was eine Lenkungswirkung fraglich erscheinen lässt. Ob
diese doppelte Branchenbestrafung rechtens ist, wird das
Verfassungsgericht letztlich zu entscheiden haben. Auf dessen Ansicht
warten nicht nur die Banken mit großer Spannung, sondern auch das
Bundesfinanzministerium. Das ist sich seiner Sache nämlich auch nicht
so sicher.
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