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02.06.2016 22:32:38

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Gutachter empfiehlt Aufhebung der Preisbindung für Medikamente Mit Nebenwirkungen Martin Fröhlich

Bielefeld (ots) - Die EU ist als Bürokratiemonster verschrien. Fragen Sie mal die Briten. Ausgerechnet der Gutachter des Europäischen Gerichtshofes zieht nun zu Felde gegen eine bürokratische Hürde in Deutschland. Die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Sie behindere den freien Wettbewerb. Das klingt nach einer Abkehr von verwaltungstechnischem Irrsinn. Doch eine solche Entscheidung hätte Nebenwirkungen, die nicht in die Kategorie sehr selten fallen. Im konkreten Fall ging es nicht nur darum, durch freien Wettbewerb Preise zu senken. Wenn das die einzige Auswirkung der Aufhebung einer Preisbindung wäre, müsste man sie begrüßen. Preiswerte Medikamente helfen Kranken und Gesunden, weil sie die Kosten der Krankenkassen senken. Im strittigen Fall geht es um eine Versandapotheke, die für Bestellungen Boni anbietet. "Kauf bei uns, dann bekommst du was zurück." Ähnlich dem Prinzip der Paybackkarte an der Tankstelle. Doch wer stellt sicher, dass der Versandhändler nicht das Medikament teurer anbietet als andere, um damit die Boni zu finanzieren? Der Patient würde das nicht bemerken, denn die Rechnung zahlt die Kasse. Der Händler würde Geld der Kassen und damit aller Versicherten zu seinen Kunden umleiten. Freie Preise für Medikamente könnten auch zu steigenden Verordnungen führen - nach dem Prinzip: Verschreibe drei, zahl zwei. Außerdem, das zeigt der Lebensmittelhandel, führt freier Wettbewerb zur Vormacht der Riesen. Die Versandapotheke kann den Preis des kleinen Apothekers im Dorf locker unterbieten. Die örtliche Apotheke mus schließen. Wer berät dann Patienten? Diese Funktion ist ein Kernelement von Apotheken. Sie kennen die Frage: "Sie wissen, wie man das einnehmen muss?" Nun muss man einräumen, dass die Preisbindung die Kostenexplosion bei Arzneimitteln nicht gestoppt hat. Die Kassen versuchen das, indem sie mit Herstellern über Ausschreibungen Preise festsetzen. Der Effekt ist jedoch nicht so groß wie erhofft. Und Kosten für die Kassen sind Kosten für die Versicherten. Wenn der Gerichtshof die Preisbindung kippt, müsste sofort ein Instrumentarium von Maßnahmen her, um die Qualität zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Kippt er sie nicht, ist Deutschland allerdings in der Pflicht weiter nach Wegen für preiswertere Medikamente zu suchen.

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Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de

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