12.05.2016 21:52:37
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Neue Westfälische (Bielefeld): Gaffer sollen bestraft werden Mangelnde Empathie Sina Wollgramm
Bielefeld (ots) - Das Fotografieren an Unfallstellen unter Strafe
zu stellen, ist richtig. Die laut Einsatzkräften häufig verwendete
Ausrede, man wolle Medien mit den Fotos beliefern, darf nicht gelten,
wenn dadurch Leben gefährdet werden. Diejenigen, die in brisanten
Situationen fotografieren dürfen, sind Journalisten und verfügen über
einen Presseausweis. Grundsätzlich gilt: "Die Würde des Menschen ist
unantastbar". So lautet Absatz 1 des Grundgesetzes. Dass dieser Satz
an erster Stelle steht, hat einen Grund: die Menschenwürde ist allem
übergeordnet. Welche Gründe gibt es, an Unfallstellen anzuhalten und
das Smartphone zu zücken? Ganz klar, um den Notarzt zu alarmieren,
sollten noch keine Rettungskräfte vor Ort sein. Welche Gründe gibt
es, an Unfallstellen Fotos anzufertigen? Keine. Wenn der Gaffer
angibt, sein Foto nicht verwerten zu wollen, worin bestand dann der
Sinn eines anzufertigen? Wiegt ein sinnlos gemachtes Foto den für
Rettungskräfte verursachten Zeitverlust auf? Wohl kaum. Wer meint,
sich im Internet mit derlei Bildern profilieren zu müssen, sollte
sich in die Lage des Verunfallten versetzen. Wie fühlt es sich an,
einen schweren Unfall erlebt zu haben, völlig benommen und auf Hilfe
angewiesen auf der Straße oder im zerquetschten Auto zu liegen und
wahrzunehmen, wie sämtliche Smartphones auf einen gerichtet sind? Es
vergeht Zeit, in der den Verunfallten das Gefühl überkommt, der
Rettungswagen werde nicht rechtzeitig eintreffen, denn Autos
versperren den Weg. Wie wenig Einfühlungsvermögen darf
gesellschaftlich erlaubt sein? Diese Frage steht hinter dem
Gesetzesentwurf über den der Bundesrat heute berät. Dass in
Unfallsituationen zu wenig Achtung vor der Würde des Verunfallten
strafbar gemacht wird, ist notwenig. Aber auch umsetzbar? Dass Zeit
für das Aufnehmen von Personalien der Schaulustigen verloren wird,
wenn es um Leben und Tod geht, ist nicht hinnehmbar. Polizisten
fotografieren teilweise schon jetzt Gaffer um sie im Nachgang
ausfindig zu machen. Helfen könnte auch der Einsatz von
Schulterkameras. Das, was Gaffer aber sofort abschrecken könnte, ist
der Einzug des Smartphones durch Polizeibeamte. Damit das möglich
wird, muss der Entwurf zum Gesetz werden.
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Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de

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