10.06.2020 11:16:43

Kabinett beschließt Absicherung der Reisekosten bei Insolvenzen

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine volle Absicherung für Reisekosten von Pauschalreisen für den Fall von Insolvenzen beschlossen. Das Eckpunktepapier zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht regelt, dass bei einem Insolvenzfall Kunden eines Tourismuskonzerns ihre gesamten Kosten zurückerstattet bekommen. Haftungsbeschränkungen soll es nicht mehr geben.

Die Regelungen sind eine Konsequenz aus der Pleite des britischen Tourismusunternehmens Thomas Cook, durch die auch deutschen Tochterunternehmen wie Neckermann und Öger Tours betroffen waren. Hunderttausende Urlauber konnten ihre Reise wegen der Insolvenz der Unternehmen nicht fortsetzen.

"Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist", erklärte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht (SPD).

Daher sei das Insolvenzsicherungssystem im Reiserecht grundlegend neu geregelt worden. Die Absicherung der Kundengelder soll künftig über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Auf diese Weise werde ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt. Damit werden Vorauszahlungen und Rücktransporte gestrandeter Touristen rückerstattet.

Nach den bisherigen Regelungen sind Pauschalreisen von Touristen nur bis maximal 110 Millionen Euro versichert, weniger als der geschätzte Schaden der Thomas-Cook-Kunden von rund 400 Millionen Euro.

Laut Eckpunktepapier des Ministeriums soll im Insolvenzfall zunächst die jeweilige vom Reiseveranstalter geleistete Sicherheit verwertet werden. Erst danach könne auf den Fondskapitalstock zugegriffen werden, der in der Aufbauphase in einer noch festzulegenden Höhe durch eine zeitlich befristete staatliche Garantie abgesichert wird. Letzte Sicherheit sollen dann noch eine Rückdeckungsversicherung und/oder Kreditzusagen bieten, so das Ministerium.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/brb

(END) Dow Jones Newswires

June 10, 2020 05:17 ET (09:17 GMT)

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