17.04.2015 19:20:41
|
Ineffiziente Halogenleuchten bekommen EU-Frist bis September 2018
Betroffen sind Halogenleuchten der Effizienzklasse D, die vor allem in der klassischen Birnenform erhältlich sind. Für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern oder Schreibtischlampen genutzt werden, gibt es keine Frist. Dass die ineffizientesten Halogenleuchten vom Markt verschwinden sollen, war bereits vor Jahren beschlossen worden. Nach Angaben der EU-Kommission verbrauchen Halogenleuchten teils fünfmal mehr Energie als die fortschrittlichen LEDs.
Jürgen Waldorf vom Elektronik-Branchenverband ZVEI ist froh über die Gnadenfrist. Sie schaffe mehr Auswahl für Verbraucher, zumal es für Halogenleuchten in einigen Bereichen noch keine gute Alternative gebe: "Der Vorteil von Halogenlampen ist, dass sie auch bei den üblichen Dimmern gut funktionieren", erklärt er. Vorratskäufe für das Jahr 2018 will er Verbrauchern aber nicht empfehlen, da er mit großen Fortschritten bei LED-Leuchten rechnet: "Da kommt noch ganz viel."
Umweltschützer loben ebenfalls die LED. Über ihre Lebensdauer könne sie 200 Euro im Vergleich zur Halogenlampe sparen, rechnet der Bund für Umwelt- und Naturschutz vor. Doch mit der Verschiebung fehle der Industrie der Anreiz für rasche Verbesserungen, kritisiert die Kampagne Coolproducts, in der sich verschiedene Umweltschutzorganisationen zusammengeschlossen haben.
dpa-AFX
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu OSRAM AGmehr Nachrichten
Keine Nachrichten verfügbar. |