17.02.2024 07:13:39
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Heil: Deutlich anständigere Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen
BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitsminister Hubertus Heil sieht keine Anzeichen mehr für erhebliche Missstände bei Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen. "Ich bin froh, dass wir jetzt deutlich anständigere Arbeitsbedingungen haben", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das 2021 beschlossene Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie habe die strukturellen Missstände beseitigt. Das belege eine wissenschaftliche Untersuchung im Auftrag des Arbeitsministeriums.
Im Kernbereich - Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung - seien die Beschäftigten jetzt direkt bei den Schlachthöfen und nicht mehr bei Subunternehmen angestellt. "Wir haben mit einer digitalen Arbeitszeitaufzeichnung dafür gesorgt, dass nicht mehr über die Arbeitszeit betrogen werden kann", sagte Heil. Dies habe auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz: Die Zahl der Verletzungen in Schlachthöfen sei zurückgegangen.
Zugleich nahm der Minister die Bundesländer in die Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften hart zu kontrollieren. "In manchen Bundesländern sind die Arbeitsschutzbehörden leider zusammengestrichen worden", kritisierte er. "Dank unseres Gesetzes stellen die meisten Länder jetzt aber verstärkt ein, und wir stehen am Beginn einer Trendumkehr."
Heil kündigte an, die Ausnahmeregelung für den Bereich der Fleischverarbeitung - bis 1. April kann dort noch Leiharbeit in Anspruch genommen werden - nicht zu entfristen. "Sie wird auslaufen", sagte der Minister. "In dieser Frage halte ich mich an die Überzeugung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Leiharbeit wird aus Schlachthöfen komplett verschwinden." Heil trat zugleich Befürchtungen entgegen, die strengeren Vorschriften führten zu einer Verlagerung der Fleischproduktion ins Ausland.
Zurückhaltend äußerte sich Heil zu Überlegungen, das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf weitere Branchen auszuweiten: "Man muss in jeder Branche genau hingucken. Aber das ganz scharfe Schwert eines Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit muss auch vor Gerichten bestehen können."/sl/DP/zb
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