11.12.2020 14:43:00
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Grasser-Prozess - Rechtsmittel auch von Fischer und Petrikovics
Petrikovics war vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker zu einer Zusatzhaftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die nicht rechtskräftige Strafe bekam er als Beitragstäter zur Untreue von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und als unmittelbarer Täter der Bestechung von Grasser - auch Grassers Verurteilungen sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Fischer erhielt eine Zusatzhaftstrafe von einem Jahr, wobei ihm acht Monate unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurden, das heißt es bleiben vier Monate unbedingte Haft. Fischer war wegen Untreue bei den Schwarzen Kassen der Telekom/Valora zur Parteienfinanzierung verurteilt worden.
Die sechs Freisprüche im Verfahren sind bereits rechtskräftig.
(Schluss) gru/stf
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