11.04.2016 16:34:53

Gericht will im Juni Urteil im RWE-Schadensersatzprozess fällen

   FRANKFURT (Dow Jones)--Der Rechtsstreit zwischen RWE und dem russischen Unternehmer Leonid Lebedew geht weiter: Das Oberlandesgericht Hamm kam in seiner Verhandlung am Montag zu dem Schluss, dass der Streit auch unter Berücksichtigung russischen oder englischen Rechts zu beurteilen sein könnte. Zu den maßgeblichen Fragen ausländischen Rechts kämen dabei durch vom Senat zu beauftragende Rechtsgutachten in Betracht, teilte das Gericht mit.

   Die streitenden Parteien haben nun die Möglichkeit, zu den für die Entscheidung bedeutsamen Fragen Stellung zu nehmen. Der Senat will sein Urteil dann am 15. Juni fällen.

   Das Essener Landgericht hatte im vergangenen März eine Schadensersatzklage gegen den Energiekonzern wegen eines 2008 geplatzten Geschäfts abgewiesen und sich auf die Entscheidung eines Londoner Schiedsgerichts berufen. Lebedews Unternehmen hatte daraufhin Berufung eingelegt. RWE hatte die Klage als "unzulässig und unbegründet" bezeichnet.

   Das Oberlandesgericht Hamm befasste sich auch mit der separaten Klage gegen den früheren RWE-Vorstandschef Jürgen Großmann. Großmann hatte Berufung gegen ein Zwischenurteil des Essener Landgerichts eingelegt, demzufolge die Klage zulässig sei.

   Lebedews Konzern Sintez wirft RWE und Großmann Vertragsbruch vor und fordert rund 691 Millionen Euro Schadensersatz. RWE hatte sich im September 2008 aus dem geplanten gemeinsamen Einstieg bei dem russischen Stromversorger TGK-2 zurückgezogen, nachdem die beiden Unternehmen erst wenige Monate zuvor eine vorläufige Vereinbarung getroffen hatten.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

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   April 11, 2016 10:04 ET (14:04 GMT)

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