24.03.2015 10:12:53

Gericht weist Millionenklage gegen RWE ab

   FRANKFURT (Dow Jones)-- RWE hat im Rechtsstreit mit einem russischen Oligarchen einen Erfolg erzielt: Das Essener Landgericht wies die Klage auf Schadensersatz gegen den Energiekonzern wegen eines 2008 geplatzten Geschäfts als unzulässig ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Allerdings habe das Gericht die Klage gegen den früheren RWE-Chef Jürgen Großmann zugelassen.

   Der russische Sintez-Konzern des Unternehmers Leonid Lebedew hatte RWE und Großmann verklagt, nachdem RWE sich im September 2008 aus dem geplanten gemeinsamen Einstieg bei dem russischen Stromversorger TGK-2 zurückgezogen hatte. Die beiden Unternehmen hatten erst wenige Monate zuvor eine vorläufige Vereinbarung getroffen. Sie wollten gemeinsam einen vom russischen Staat gehaltenen Anteil von 33,5 Prozent an TGK-2 übernehmen und zusätzlich neue Aktien kaufen.

   RWE begründete seinen Rückzug später damit, dass der Preis zu hoch und das Umfeld am Aktienmarkt ungünstig sei. Sintez hatte bereits Aktien an dem russischen Versorger erworben und sah sich durch den Ausstieg von RWE geschädigt: Die Sintez-Tochter Rustenburg reichte Ende 2012 Klage vor dem Landgericht Essen ein. Die Forderungen belaufen sich laut dem Gericht auf rund 674 Millionen Euro.

   Das Essener Landgericht wies nun die Klage gegen RWE ab, weil Sintez bereits vor einem Schiedsgericht Schadensersatz geltend gemacht hatte. Das Gericht entschied im Jahr 2010 zugunsten von RWE. "Dieser ausländische Schiedsspruch ist auch in Deutschland anzuerkennen", heißt es in der Mitteilung des Landgerichts.

   Über die Schadensersatzklage gegen Großmann hat das Gericht noch nicht abschließend entschieden. Der frühere RWE-Chef kann beim Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen die Zulässigkeit der Klage einlegen.

   Kontakt zum Autor: jenny.busche@wsj.com

   DJG/jen/kla

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   March 24, 2015 05:24 ET (09:24 GMT)

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