31.07.2016 14:30:39

Gabriel will vom Gericht Korrekturen im Beschluss zu Edeka/Tengelmann

BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der gestoppten Fusion der Supermarktketten Kaiser's Tengelmann und Edeka pocht Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf Klarstellungen. Gabriel habe einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag beim Gericht eingereicht, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums am Samstag. Das Gericht solle Behauptungen korrigieren, die es in der Begründung seiner Entscheidung vom 12. Juli aufgestellt habe. Das OLG hatte damals die von Gabriel unter Auflagen genehmigte Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka im Eilverfahren zunächst gestoppt.

Der Antrag bedeutet noch kein juristisches Vorgehen gegen die OLG-Entscheidung. Die Sprecherin betonte, es sollten lediglich falsch dargestellte Sachverhalte korrigiert werden. Es sei aber nicht gesagt, "dass das alles ist". Rechtsmittel würden weiter geprüft.

Wie der "Tagesspiegel" (Samstag) berichtete, will das Ministerium unter anderem klargestellt haben, dass Gabriel am 1. Dezember Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Geschäftsführer Karl-Erivan Haub nicht gemeinsam, sondern getrennt voneinander getroffen habe. Zudem seien jeweils auch verfahrensleitende Beamte dabei gewesen.

Auch der Vorwurf des Gerichts, die Stellungnahme der Edeka-Anwälte zum Rewe-Angebot sei vom Ministerium als vertraulich behandelt worden, stimme nicht. "Sie war Bestandteil der Verfahrensakte und wurde im Rahmen der Akteneinsicht vom 19. Januar 2016 zur Verfügung gestellt", zitierte der "Tagesspiegel" aus dem Antrag.

Auch habe Gabriel keine Geheimverhandlungen geführt. "Gespräche mit den Parteien eines Zusammenschlussvorhabens oder mit den für die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung relevanten Dritten sind in Fusionskontrollverfahren üblich und zulässig."

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ministererlaubnis für die Fusion vorerst gestoppt. Der Erste Kartellsenat bewertete die Gabriels Ausnahmegenehmigung in einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig. Es habe bei einigen Beteiligten der Eindruck entstehen müssen, dass der Minister bei seiner Entscheidung befangen gewesen sei, hieß es im Beschluss (Az.: OLG Düsseldorf, VI - Kart 3/16 (V)). Der Minister habe geheime Gespräche geführt. Es dränge sich der Eindruck auf, der Minister habe das Verfahren nicht neutral, sondern zugunsten von Edeka und Kaiser's Tengelmann geführt.

Wenige Tage später hatte das Gericht sogar noch nachgelegt und den Befangenheitsvorwurf bekräftigt. "Die Besorgnis der Parteilichkeit resultiert aus der Tatsache, dass der Bundeswirtschaftminister die Gespräche gegenüber Rewe, Markant und den anderen Beteiligten des Ministererlaubnisverfahrens geheim gehalten hat", hieß es. Dabei sei es ohne Belang, ob neben Gabriel auch führende Beamte seines Hauses an den Unterredungen teilgenommen hätten. Gabriel hatte dem Gericht "eine Reihe falscher Tatsachenbehauptungen" vorgeworfen.

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Olaf Scholz verteidigte Gabriels Entscheidung. "Ich halte die Ministererlaubnis für richtig. Es ist ein gutes Argument, sich für Arbeitsplätze einzusetzen", sagte Scholz der "Bild am Sonntag." Er warnte vor Jobverlusten. "Ich kann nur hoffen, dass jetzt nicht Tausende Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, weil es zu Verzögerungen kommt."/hgo/DP/he

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