30.08.2019 05:00:00
|
FMA-Kumpfmüller: Arbeitsaufteilung mit OeNB bis Jahresende fixiert
"Wir haben auf Basis des Gesetzesentwurfs begonnen, die Aufsichtsreform vorzubereiten", so Kumpfmüller. Die Bankenaufsicht sollte von der OeNB zur FMA wandern. Ende Mai wurden die Vorarbeiten dann gestoppt. Indessen habe man aber schon viel voneinander gelernt. "Auch wenn die Reform jetzt noch nicht kommt, sondern erst später, gibt es Bereiche wo wir die Zusammenarbeit verbessern und besser definieren können. Wer ist für was verantwortlich, wer macht was. Die Schnittstellen werden genau beschrieben. Das wollen wir in einem Memorandum of Understanding bis zum Jahresende definieren", sagte Kumpfmüller im Gespräch mit der APA am Rande des Forum Alpbach.
Die letzte Regelung zur Zusammenarbeit stammt aus dem Jahr 2008. "Einstweilen hat sich viel getan. Es ist der richtige Zeitpunkt, das wieder einmal auf den aktuellsten Stand zu bringen", so der als ÖVP-nahe geltende Kumpfmüller. In gewisser Weise könne man die Sache auch als Vorgriff auf die Reform verstehen. Er rechnet je nach Ausformung der nächsten Regierungskoalition tendenziell damit, dass die Reform doch noch kommt. Die ÖVP wollte diese Reform bisher jedenfalls.
Wesentlicher Punkt im Memorandum wird laut Kumpfmüller die Zusammenarbeit im Bereich Finanzmarktstabilität. Der Bereich gehört zur OeNB und sollte es in den ÖVP-FPÖ-Aufsichtsreformplänen im Gegensatz zur Bankenaufsicht auch bleiben. Es gehe darum, wie man Daten von Einzelinstituten zu einer Marktübersicht zusammenführt. Ein weiterer Punkt drehe sich um den Bereich Datenbanken, die von beiden Institutionen befüllt und abgefragt werden.
Grundsätzlich hielt Kumpfmüller fest, dass sich nicht zuletzt auf Basis neuer Regeln die Geldwäscheprävention in Österreich in den vergangen Jahren verbessert habe. "Das ist wichtig im Sinne der Standortqualität." Seit 2014 wurden elf Strafen in der Gesamthöhe von 5 Mio. Euro verhängt. Betroffen waren etwa die RBI und die Hypo Vorarlberg im Zuge der "Panama Papers". In den größten Fällen sei der FMA-Standpunkt vom Bundesverwaltungsgericht vollends bestätigt worden. Strittig ist derzeit noch, ob die FMA Strafbescheide veröffentlicht, nachdem sie diese getroffen hat oder ob erst veröffentlicht wird, nachdem es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Kumpfmüller sagt, die europäischen Vorgaben sehen eine Veröffentlichung des Strafbescheids vor.
Den Rechtsstreit zwischen der Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe wollte der FMA-Vorstand nicht kommentieren. Es handle sich um "einen gesellschaftsrechtlichen Streit", nicht um ein regulatorisches Thema. "Wir sind als Aufsichtsbehörde nicht der Schiedsrichter", betonte Kumpfmüller. Die Governance und die Ringbeteiligung zwischen der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV), der Kärntner BKS Bank AG und der oberösterreichischen Oberbank seien "in Ordnung".
Die UniCredit-Tochter Bank Austria hat die 3-Banken, an denen sie beteiligt ist, vor Gericht gezerrt. Für die größte der Regionalbanken, die börsennotierte Oberbank, ist die erste Tagsatzung am 9. Oktober.
In dem Streit geht es um den Vorwurf der Bank Austria, dass Kapitalerhöhungen der letzten Jahrzehnte nicht wirksam zustande gekommen seien, die untereinander verflochtenen Banken diese selbst finanziert hätten und dass Geld im Kreis geschickt worden wäre - was von den Regionalbanken entschieden zurückgewiesen wurde.
(Schluss) phs/cri/sp
ISIN AT0000624705 AT0000625504 AT0000625108 WEB http://www.bks.at http://www.btv.at http://www.oberbank.at http://www.bankaustria.at http://www.fma.gv.at
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Oberbankmehr Nachrichten
Analysen zu Oberbankmehr Analysen
Aktien in diesem Artikel
Bank fuer Tirol und Vorarlberg AG | 55,50 | 0,00% | |
BKS Bank AG St. | 15,20 | 2,01% | |
Oberbank | 70,00 | 0,00% |