16.02.2016 18:55:00
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EZB weist vor BGH Vorwurf der Finanzierung von Euro-Staaten zurück
Diese Voraussetzungen böten keinerlei Anreiz zu der von den Klägern befürchteten monetären Haushaltsführung.
Mersch verwies darauf, dass das OMT-Programm 2012 in einer besonderen Krisensituation entwickelt worden sei, um während der Euro-Schuldenkrise Spekulationen gegen den Euro zu stoppen. "Derzeit besteht keine Notwendigkeit oder Voraussetzung, den OMT zu aktivieren", betonte Mersch. Zuvor hatte sich der Präsident der Bundesbank, Jens Weidmann, ähnlich geäußert und zur Begründung auf die stabile wirtschaftspolitische Entwicklung im Euro-Raum verwiesen.
Anlass des Verfahrens ist die umstrittene Ankündigung von EZB-Chef Mario Draghi von 2012, zur Beruhigung der Finanzmärkte notfalls unbegrenzt Anleihen aufzukaufen. Allein diese Ankündigung führte damals dazu, dass die Renditen spanischer Staatsanleihen innerhalb eines halben Jahres um vier Prozentpunkte auf 2,6 Prozent zurückgingen.
Zwar floss bisher kein Cent in das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions). Doch Karlsruhe hatte sich die Bedenken der Kläger wie etwa des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler zu eigen gemacht, dass mit Ankauf von Staatsanleihen die Haushalte überschuldeter Staaten per Notenpresse finanziert werden könnten und etwa die Bundesrepublik dafür letztlich mit haften müsste.
Nach einer ersten Verhandlung im Jahr 2013 legte Karlsruhe die Klagen dann dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vor. Die Luxemburger Richter billigten allerdings das Programm, machten aber für dessen Aktivierung weitgehend ähnliche Vorgaben wie Karlsruhe.
Mersch bezeichnete die vom EuGH beschriebenen Voraussetzungen nun als "Eckpunkte unserer Arbeitsweise". Demnach darf die EZB etwa Anleihen nicht direkt von Staaten kaufen, sondern nur auf dem sogenannten Sekundärmarkt, zu dem nicht mehr kreditwürdige Staaten aber keinen Zugang haben. Zudem muss die EZB vor einem Kauf eine ausreichende Frist verstreichen lassen, damit sich ein Marktpreis bilden kann.
Mersch zufolge würden auch nur Anleihen von Staaten gekauft, die sich zuvor dem sogenannten ESM-Rettungsschirm unterwerfen. Die Bundesregierung entscheide mit über die Aufnahme eines Staates in das ESM-Programm und sei so mittelbar auch in den OMT eingebunden.
Ein Ausfall von Krediten habe auch keine unmittelbare Auswirkung auf den Bundeshaushalt, weil zunächst die Bundesbank mit ihren Einlagen hafte. Die Bundesbank könne dann auch über Jahre hinweg ein "negatives Kapital" haben. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sah damit eigene Vorgaben des Gerichts erfüllt.
Das Gericht wollte noch prüfen, inwieweit die EZB mit dem Programm ihre Kompetenzen überschritten hat. Laut EuGH-Urteil hat die EZB vorrangig die Preisstabilität zu gewährleisten, soll aber zudem "ohne Beeinträchtigung dieses Ziels die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union unterstützen".
Wirtschaftspolitik etwa zur Rettung maroder Euro-Staaten ist der EZB damit aber verboten. Diesen Vorwurf hatte Dietrich Muurswiek, Klägervertreter des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, zum Verhandlungsauftakt bekräftigt.
(NEU: Gerichstpräsident Voßkuhle sieht Vorgaben des Gerichts teils erfüllt) (Schluss) ggr
WEB http://www.ecb.int

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