26.05.2019 12:03:42
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Europawahl 2019: Bis 18:00 Uhr noch wählen gehen!
Übrigens: Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Europawahl teilnehmen. Dafür müssen die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis - ausweisen.
Wer verhindert ist, kann in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch heute bis 15:00 Uhr beantragen. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.
Die Wahllokale sind in Deutschland noch bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt: Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863 www.bundeswahlleiter.de/kontakt
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Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter Pressestelle Telefon: +49 611-75 34 44 E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
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