21.02.2022 22:30:38

EU kündigt Sanktionen gegen Russland an

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU wird mit Sanktionen auf Russlands Entscheidung reagieren, die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk als unabhängige Staaten anzuerkennen. Die Strafmaßnahmen sollen diejenigen treffen, die an der Handlung beteiligt seien, kündigten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel am Montagabend an. Beide verurteilten die Entscheidung des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf das Schärfste.

"Die Anerkennung der beiden Separatistengebiete in der Ukraine ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, die territoriale Integrität der Ukraine und die Vereinbarungen von Minsk", schrieben sie. "Die EU und ihre Partner werden geschlossen, entschlossen und bestimmt in Solidarität mit der Ukraine reagieren."

Was für Sanktionen nun verhängt werden, blieb zunächst offen. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hatte bereits vor der russischen Anerkennung darauf hingewiesen, dass ein Sanktionspaket mit verschiedenen Komponenten vorbereitet wurde. Diese Komponenten könnten in Abhängigkeit vom Ausmaß der jeweiligen russischen Aggression in Kraft gesetzt werden, erklärte der Spanier.

Nach früheren Angaben von Ursula von der Leyen umfasst das vorbereitete Paket der EU Vermögenssperren und EU-Einreiseverbote gegen Einzelpersonen sowie finanzielle und wirtschaftliche Sanktionen. So könnten Ausfuhrverbote für wichtige High-Tech-Komponenten erlassen werden und Russlands Zugang zu internationalen Finanzmärkten behindert werden.

Die Formulierung in der Erklärung vom Montagabend deutet darauf hin, dass zunächst insbesondere Einzelpersonen ins Visier genommen werden sollen. Dort heißt es wörtlich mit Blick auf die Anerkennng der Separatistengebiete: "Die Union wird Sanktionen gegen diejenigen verhängen, die an dieser rechtswidrigen Handlung beteiligt sind."

Nach Angaben von Diplomaten wird erwartet, dass die EU-Kommission und der Auswärtige Dienst bereits an diesem Dienstag den ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten in Brüssel einen konkreten Sanktionsvorschlag unterbreiten. Dieser müsste dann noch abschließend abegestimmt und vom Ministerrat beschlossen werden. Möglich ist auch ein Beschluss im schriftlichen Verfahren./aha/DP/he

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