12.10.2023 23:02:21
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EQS-Adhoc: Die 123fahrschule SE erwägt die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Back-Stop-Vereinbarung garantiert vollständige Platzierung
EQS-Ad-hoc: 123fahrschule SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE, INSBESONDERE NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IN AUSTRALIEN, IN KANADA ODER IN JAPAN. Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Köln/Frankfurt am Main, 12. Oktober 2023. Trotz des bisherigen sehr positiven Geschäftsverlaufes im Jahr 2023, bei dem die Gesellschaft in sämtlichen bisherigen Monaten des aktuellen Geschäftsjahres ein positives EBITDA und in mehreren einzelnen Monaten einen positiven Cash-Flow aufgewiesen hat, sieht die Gesellschaft bis zum Jahresende einen weiteren Finanzierungsbedarf. Aufgrund der aktuellen Liquiditätsplanungen könnten bereits kleine Veränderungen des Cash-Flow die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden. Dies gilt insbesondere für den traditionell in der Branche schwachen Monat Dezember und das wachsende Bildungsgeschäft mit längeren Zahlungszielen. Vor diesem Hintergrund hatte der Vorstand im Abstimmung mit dem Aufsichtrat bereits Optionen zur weiteren externen Finanzierung der Gesellschaft evaluiert. Im Rahmen der Evaluierung hatte ein bestehender Aktionär der Gesellschaft zwischenzeitlich sein Interesse bekundet, der Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen. Nach eingehender Prüfung hat der Vorstand mit diesem Aktionär zur Absicherung der Gesellschaft eine Vereinbarung über eine Zeichnungsverpflichtung (sog. Backstop-Vereinbarung) abgeschlossen. In dieser Vereinbarung hat sich der Aktionär im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht verpflichtet, sämtliche nichtbezogenen Aktien zu einem Preis von EUR 1,10 je neuer Aktie zu erwerben. Diese Verpflichtung gilt in einem Umfang von bis zu 1.509.946 neuen Aktien, entsprechend des verfügbaren genehmigten Kapitals aus der Hauptversammlung 2023, so dass hierdurch im Fall einer Kapitalerhöhung im genannten Umfang ein Bruttoemissionserlös von EUR 1,66 Mio. garantiert wäre. Vor diesem Hintergrund und nach Prüfung weiterer Alternativen erwägt nun der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Kapitalmaßnahme zu den in der Backstop-Vereinbarung genannten Konditionen, soweit sich nicht kurzfristig aus anderen Gesprächen Alternativen ergeben. Dabei soll allen Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht (einschließlich der Möglichkeit eines Überbezugs) gewährt werden. Eine freie Platzierung am Markt ist aufgrund der bestehenden Back-Stop-Vereinbarung nicht geplant. Der Zeitplan für die Kapitalmaßnahme steht noch nicht fest. Sie soll jedoch noch im November 2023 abgeschlossen werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich mit dem garantierten Emissionserlös in Höhe von EUR 1,66 Millionen (nach Kosten) die Liquiditätssituation nachhaltig und langfristig verbessert, incl. Ablösung aller heute bestehender Altverbindlichkeiten. In Verbindung mit dem sich aus dem angestrebten organischen Wachstum in 2024 ergebenden Cash-Flow, erwartet die Gesellschaft eine ausreichende Innenfinanzierungskraft für die notwendigen Investionen in die technologische Weiterentwicklung des Produktes im Jahr 2024. Bei weiter stabilem Geschäftsverlauf geht die Gesellschaft davon aus, dass Investitionen für ein weiteres Wachstum nach dieser angedachten Kapitalmaßnahme, falls erforderlich, über Fremdkapital finanziert werden können. - Ende der Mitteilung - Kontaktinformationen 123fahrschule SE – Boris Polenske Klopstockstr. 1 50968 Köln
E-Mail: ir@123fahrschule.de Diese Veröffentlichung ist kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, in Kanada, in Japan oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden; es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer Transaktion, die den Bestimmungen des Securities Act nicht unterfällt oder hiervon ausgenommen ist. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern oder Staatsbürgern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere ist nicht gemäß den Bestimmungen des Securities Act oder den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada oder Japan registriert worden; eine solche Registrierung wird auch in Zukunft nicht stattfinden. Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands der Gesellschaft sowie den ihm derzeit vorliegenden Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Diese sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig; sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Die Gesellschaft übernimmt keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verpflichtung, die in dieser Mitteilung getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Ende der Insiderinformation
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