02.12.2024 08:20:27
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EQS-Adhoc: Delivery Hero SE: Glovo beschließt Umstellung zu anstellungsbasiertem Modell für Lieferfahrer in Spanien und erwartet Entscheidungen zur Reklassifizierung in Spanien
EQS-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Rechtssache Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) Glovo beschließt Umstellung zu anstellungsbasiertem Modell für Lieferfahrer in Spanien und erwartet Entscheidungen zur Reklassifizierung wegen angeblicher Verstöße gegen das Arbeitsrecht in Spanien Berlin, 2. Dezember 2024 – Delivery Hero SE`s (“Delivery Hero” oder die “Gesellschaft”, ISIN: DE000A2E4K43, Frankfurter Wertpapierbörse: DHER) spanische Tochtergesellschaften, welche ihr Essensliefergeschäft unter der Marke Glovo in Spanien betreiben (“Glovo”), erwarten in naher Zukunft Reklassifizierungsentscheidungen von der spanischen Arbeitsbehörde bezüglich angeblicher Falschklassifizierung von Lieferfahrern unter dem im August 2021 eingeführten Beschäftigungsmodells (“Reklassifizierungsentscheidungen”) von Glovo zu erhalten, da keine endgültige Einigung erzielt wurde. Heute hat Glovo`s Geschäftsführung entschieden, das Beschäftigungsmodell für Lieferfahrer in Spanien von einem Freelance-Modell zu einem anstellungsbasierten Modell zu ändern, um weitere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, die zu einer Erhöhung der Eventualverbindlichkeiten führen könnten. Diese auf Glovo`s Geschäft in Spanien beschränkte Anpassung des Beschäftigungsmodells wird voraussichtlich Auswirkungen in Höhe von ca. EUR 100 Millionen auf das bereinigte EBITDA[1] für das Geschäftsjahr 2025 haben. Trotz dieser Auswirkungen wird erwartet, dass Glovo ein positives bereinigtes EBITDA in Spanien im Geschäftsjahr 2025 generieren wird. Die Gesellschaft erwartet, die Eventualverbindlichkeit im Geschäftsbericht 2024 auf EUR 440-770 Mio. zu erhöhen, gegenüber EUR 330-550 Millionen, die bereits im Halbjahresfinanzbericht 2024 ausgewiesen wurden. Dieser Betrag umfasst Sozialversicherungsbeiträge, Bußgelder, Umsatzsteuerforderungen und sonstige Zuschläge für den Zeitraum bis Ende 2024 für Glovo Spanien. Delivery Hero beabsichtigt nicht, Rückstellungen zu bilden, da die Gesellschaft davon ausgeht, dass es keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Reklassifizierungsentscheidungen gibt. Während die endgültigen Gerichtsentscheidungen angestrebt werden, muss Glovo die Beträge, die in den nächsten Jahren nach und nach fällig werden, vorläufig zahlen oder Bankgarantien für diese stellen. Die erste Zahlung und/oder Bankgarantie wird frühestens im zweiten Quartal 2025 erwartet. Delivery Hero bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2024. [Bezüglich der Definition der alternativen Leistungskennzahl bereinigtes EBITDA, sowie damit verbundener Informationen, verweist Delivery Hero auf die entsprechende Definition in seinem Geschäftsbericht 2023 unter dem Kapitel „A. Grundlagen des Konzerns” im zusammengefassten Lagebericht, der auf der Investor-Relations-Website der Gesellschaft veröffentlicht ist.]
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Haftungsausschluss Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der Delivery Hero SE enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie "glauben", "schätzen", "antizipieren", "erwarten", "beabsichtigen", "werden", oder "sollen" sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Delivery Hero SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung und beabsichtigen auch nicht, die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände zu aktualisieren oder spätere Ereignisse oder Umstände zu reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, zu korrigieren. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.
Verantwortliche Person für diese Veröffentlichung: Christoph Bast Ende der Insiderinformation
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Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2041691 02.12.2024 CET/CEST
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