20.11.2023 16:47:00

Energiekostenzuschuss II nun unter Dach und Fach

Die Unsicherheiten rund um den Energiekostenzuschuss II sind ausgeräumt. Die EU-Kommission hat die Richtlinie genehmigt und auch zwischen den zuständigen nationalen Ministerien gibt es ein Einvernehmen, teilte das Wirtschafts- und Arbeitsministerium am Montag mit. Damit herrscht "nun endgültig Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Antragsstellung," so das Ministerium. Die staatliche Förderbank aws (Austria Wirtschaftsservice) beginne nun mit der Prüfung der Anträge.

"Die aws ist mit der Prüfung und Abwicklung der eintreffenden Anträge betraut, wobei ein First-come-first-serve-Prinzip, je nach budgetärer Notwendigkeit, angewendet wird", heißt es in der Aussendung des Ministeriums weiter. Unternehmen haben noch bis 7. Dezember Zeit, einen Antrag an die Förderbank zu stellen.

Pro Unternehmen fließen 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro. Der Förderzeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2023 und wird in zwei Förderperioden unterteilt. Förderperiode 1 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Jänner bis Ende Juni, Förderperiode 2 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Anfang Juli bis Ende Dezember.

Im Vorfeld der Anmeldung gab es bereits eine Voranmeldephase für den Energiekostenzuschuss II. Diese wurde von rund 84.000 Unternehmen genützt.

Erst vor kurzem hatte Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) die noch bestehende Rechtsunsicherheit sowie die "extrem kurzen Antragsfristen" beim Energiekostenzuschuss II bemängelt. Vonseiten des Ministeriums hießt es heute: "Der straffe Zeitplan ergibt sich aus dem Krisenrahmen der Europäischen Union, der bis Ende des Jahres befristet ist."

bel/ivn

APA
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