28.03.2015 08:30:45
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EANS-PVR: Andritz AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
=------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angabe zu den Meldepflichtigen:
i.Custos Privatstiftung ("Custos"), Graz, Österreich ii.SASR Achtundfünfzigste Beteiligungsverwaltungs GmbH ("SASR 58"), Wien, Österreich iii.Cerberus Vermögensverwaltung GmbH ("Cerberus"), Graz, Österreich iv.Dr. Wolfgang Leitner, Österreich v.Certus Beteiligungs-GmbH ("Certus"), Graz, Österreich vi.Salapo Beteiligungsverwaltungs GmbH ("Salapo"), Wien, Österreich vii.MANILE Privatstiftung, Graz, Österreich ("MANILE", gemeinsam mit Custos, SASR 58, Cerberus, Dr. Wolfgang Leitner, Certus und Salapo die "Meldepflichtigen" und jeder einzeln ein "Meldepflichtiger"))
Die Andritz AG wurde am 27.3.2015 über eine Änderung bedeutender Beteiligungen an der ANDRITZ AG (ISIN: AT0000730007), Stattegger Straße 18, 8045 Graz ("'ANDRITZ" oder "Emittentin") informiert:
Custos hält eine kontrollierende Beteiligung iS von § 92 Z 4 BörseG an SASR 58, welche 26.000.001 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 25% + 1 Aktie) hält. Herr Dr. Wolfgang Leitner ist Mitstifter der Custos und verfügt seit Errichtung der Stiftung über Rechte, die ihm die Möglichkeit einer Kontrolle über Custos iS von § 92 Z 4 BörseG einräumen. Herr Dr. Wolfgang Leitner ist unverändert zu 99,6% an Cerberus beteiligt und ist deren selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Custos hält 0,4% an Cerberus, welche seit der Mitteilung gemäß §§ 91 ff BörseG vom 14.08.2014 unverändert 800.000 Stück Aktien an ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 0,769%) hält.
Certus hielt nach Übertragung von 1.800.000 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 1,73%) an einen Dritten am 29.10.2014 zuletzt insgesamt 4.149.543 Stück Aktien (entspricht einer Beteiligung von 3,99%), womit ihre direkte Beteiligung sowie die von Salapo und MANILE indirekt gehaltene Beteiligung an der Emittentin unter die meldepflichtige Schwelle von 4% gesunken ist (vgl Beteiligungsmeldung vom 29.10.2014). Dieses am 29.10.2014 übertragene Aktienpaket wird nun zurückgeführt, sodass Certus mit Wirkung zum 27.3.2015 wieder 5.949.543 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 5,721%) hält, womit ihre direkte Beteiligung sowie die von Salapo und MANILE indirekt gehaltene Beteiligung an der Emittentin die Meldeschwellen von 4% und 5% überschritten hat.
Die Übernahmekommission ("ÜbK") hat am 25.09.2014 von Amts wegen die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 33 Abs 1 Z 2 ÜbG betreffend die ANDRITZ beschlossen. Gegenstand dieses Verfahrens war die Prüfung, ob in Zusammenhang mit den im August 2014 von den Kernaktionären der ANDRITZ, insbesondere Custos, durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde. Die ÜbK hat hierzu am 20.03.2015 einen Bescheid erlassen, der den Mandaten am 25.03.2015 zugestellt wurde. Die ÜbK gelangte zum Ergebnis, dass keine Verletzung der Angebotspflicht vorliegt und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss, allerdings Custos die mittelbar von Manile über Salapo und Certus gehaltene Beteiligung im Ausmaß von 5.949.543 Stück Aktien an der ANDRITZ (entspricht einer Beteiligung von 5,721%) gemäß § 23 Abs 2 Z 1 ÜbG einseitig zuzurechnen ist.
Die Rechtsansicht der ÜbK führt aufgrund der gemäß § 91a Abs 7 BörseG vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 ff BörseG, die Custos und Herrn Dr. Wolfgang Leitner wie folgt zurechenbar sind:
SASR 58 gemäß § 91 BörseG: 26.000.001 / 25% + 1 Aktie Custos gemäß §§ 91, 92 Z 4 BörseG: 26.000.001 / 25% + 1 Aktie Dr. Wolfgang Leitner gemäß §§ 91, 92 Z 4 BörseG: 26.806.001 / 25,775% Custos und Dr. Wolfgang Leitner gemäß §§ 91, 92 Z 7 BörseG: 5.949.543 / 5,721% Custos zusammengerechnet: 31.949.544 / 30,721% Dr. Wolfgang Leitner zusammengerechnet: 32.755.544 / 31,496%
Damit haben Custos bzw. Herr Dr. Wolfgang Leitner gemäß § 91 Abs 1 Satz 5 Z 1 BörseG die Schwelle von 30% der direkt und indirekt gehaltenen Anteile an Stimmrechten der Emittentin überschritten. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage. Die Mandanten beabsichtigen derzeit nicht den Bescheid der Übernahmekommission innerhalb noch offener Rechtsmittelfrist anzufechten.
Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
March 28, 2015 03:00 ET (07:00 GMT)- - 03 00 AM EDT 03-28-15
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