23.12.2013 17:40:30
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Dt Telekom erleidet Rückschlag bei Beschwerde gegen Österreich-Auktion
Die Deutsche Telekom hat mit ihrer Beschwerde gegen die Frequenzauktion in Österreich einen Rückschlag erlitten. Die Tochter T-Mobile Austria hatte eine Neuauflage der Auktion unter fairen Bedingungen gefordert und gleichzeitig einen Zahlungsaufschub für ihre Lizenzgebühren beantragt. Doch nach dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof habe nun auch der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuerkannt, teilte T-Mobile Austria am Montag mit. Das bedeutet: Das Unternehmen muss erst einmal zahlen, auch wenn der Fall an sich noch nicht entschieden ist. Die ausstehenden Lizenzgebühren von 654 Millionen Euro seien fristgerecht überwiesen worden, hieß es.
Der Mobilfunkanbieter betonte, dass diese Entscheidung kein Vorgriff auf den Ausgang des Verfahrens selbst darstelle. Eine Entscheidung der Gerichte über die Einsprüche erwarte das Unternehmen im kommenden Jahr.
Der österreichische Staat hatte im Oktober mit der Auktion von Frequenzen kräftig Kasse gemacht. Die drei Mobilfunkanbieter im Alpenland legten zusammen mehr als 2 Milliarden Euro auf den Tisch, das war vier Mal so viel wie das geforderte Mindestgebot. Dabei hatte sich Marktführer Telekom Austria die Hälfte der verfügbaren Frequenzen gesichert und trug folgerichtig mit gut 1 Milliarde Euro auch rund die Hälfte der Kosten für die Frequenzen. Die Deutsche Telekom-Tochter T-Mobile Austria gab 654 Millionen Euro aus und der dritte Anbieter in Österreich, Hutchison, zahlte 330 Millionen Euro.
Die Frequenzen in Österreich gehören damit zu den teuersten in Europa. In Deutschland zahlten bei einer ähnlich gelagerten Frequenzauktion im Jahre 2010 vier Anbieter insgesamt rund 4,4 Milliarden Euro - die Einwohnerzahl in Deutschland ist aber rund zehn Mal höher als in Österreich. Entsprechend hagelte es nach der Auktion Kritik. Die Wettbewerber der Telekom Austria bezeichneten die Preise als irrational und die Auktion als Extra-Steuer auf Mobilfunk und mobiles Breitband.
T-Mobil begründete die Forderung nach einer Neuauflage der Versteigerung denn auch unter anderem mit einer undurchsichtigen Auktionsgestaltung, die zu überzogenen und dem Marktwert nicht entsprechenden Preisen geführt habe. Ein "preistreibender Mangel" sei die Möglichkeit gewesen, bis zu 50 Prozent aller Frequenzen zu ersteigern. Damit hätten zwei Bieter einen dritten komplett aus dem Verfahren drängen können, der damit seine Geschäftsbasis verloren hätte - und dies habe alle Unternehmen dazu genötigt, zum Schutz ihrer bisherigen Investitionen in Österreich Gebote bis zur Höhe des Unternehmenswerts abzugeben, nicht nur für den angemessenen Marktwert der jeweiligen Frequenzen, wie es das Telekommunikationsgesetz (TKG) vorsehe.
Auch der unter der Marke "3" bekannte Konkurrent Hutchison geht rechtlich gegen die Auktions-Ergebnisse vor.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/sha/ros
(END) Dow Jones Newswires
December 23, 2013 11:07 ET (16:07 GMT)
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