30.07.2014 10:52:47

DGAP Zwischenmitteilung: IVG Immobilien AG

IVG Immobilien AG: Zwischenmitteilung 1. Quartal 2013/2014 (01.11.2013 - 31.01.2014)

IVG Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

30.07.2014 10:54

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Geschäftsentwicklung der IVG Immobilien AG (ISIN DE0006205701) wurde im

1. Quartal des Geschäftsjahres 2013/2014 insbesondere durch die Eröffnung

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zum 01.11.2013

als wesentliches Ereignis bestimmt.

Mit Beschluss des Amtsgerichtes Bonn vom 01.11.2013 wurde dem Antrag der

Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

stattgegeben, so dass die weitere Restrukturierung auf der Basis eines vom

Vorstand auszuarbeitenden Insolvenzplans erfolgen konnte. Zum Sachwalter

wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt, der zuvor

schon durch Beschluss des Amtsgerichtes vom 21.08.2013 zum vorläufigen

Sachwalter bestellt worden war. Zugleich begann mit Eröffnung des

Insolvenzverfahrens ein neues Wirtschaftsjahr der Gesellschaft

(§ 155 Abs. 2 InsO).

Der Vorstand erarbeitete in den folgenden Monaten einen Insolvenzplan, der

sowohl eine finanzielle als auch operative Restrukturierung der IVG

Immobilien AG vorsieht.

Kern der finanziellen Restrukturierung im Rahmen des

Insolvenzplanverfahrens bildet die Umwandlung von Forderungen gegen die

Gesellschaft in Anteile an der Gesellschaft im Rahmen einer

Sachkapitalerhöhung ('Debt-Equity-Swap').

Die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans vorgesehene Kapitalherabsetzung

auf Null im Rahmen des Debt-Equity-Swaps hat zur Folge, dass die

Börsennotierung der Gesellschaft enden wird. Unabhängig hiervon hat die

Gesellschaft nach Ende der Berichtsperiode bei der Frankfurter

Wertpapierbörse beantragt, vom Prime Standard in den General Standard des

dortigen regulierten Marktes zu wechseln.

Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der

Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sieht der Insolvenzplan keine Regelungen

vor, so dass diese mit Rechtskraft des gerichtlichen

Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der Insolvenzordnung (§ 225

Abs. 1 InsO) als erlassen gelten.

Darüber hinaus initiierte der Vorstand der Gesellschaft im Berichtszeitraum

die operative Restrukturierung mit dem Ziel, die Unternehmens- und

Kostenstruktur des Konzerns zu optimieren.

Die operative Restrukturierung sieht neben der Aufgabe des

Geschäftsbereiches Private Funds und einer nochmaligen Personalreduktion

auf insgesamt 320 Mitarbeiter (FTE) auch die Ausgestaltung der IVG

Immobilien AG sowie ihrer bisherigen Tochtergesellschaften IVG

Institutional Funds GmbH und IVG Caverns GmbH als eigenständige und

operativ unabhängig agierende Unternehmen vor. Die hierzu notwendigen

Abstimmungen mit den Arbeitnehmervertretern der verschiedenen

Gesellschaften wurden kurz nach Ende der Berichtsperiode abgeschlossen.

Am 13.12.2013 fand der Berichtstermin zur Gläubigerversammlung gemäß § 156

InsO statt: Der Vorstand berichtete den Gläubigern über den Stand des

Verfahrens, die Krisenursachen, den finanziellen und operativen Status quo

sowie die Planungen zur Sanierung der IVG Immobilien AG. Die

Gläubigerversammlung beschloss einstimmig die Fortführung der

Eigenverwaltung der Gesellschaft. Im Anschluss an das zum 31.01.2014

abgelaufene erste Quartal 2013/2014 wurde der seitens der Gesellschaft

erarbeitete Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Bonn zur Einsicht

der Beteiligten niedergelegt. Anlässlich des Erörterungs- und

Abstimmungstermins am 20.03.2014 stimmten alle Gruppen (acht

Gläubigergruppen sowie die Gruppe der Aktionäre) dem Insolvenzplan mit den

erforderlichen Mehrheiten zu. Mit Beschluss vom 13.06.2014 bestätigte das

Amtsgericht Bonn den Insolvenzplan; das Zeugnis über die Rechtskraft des

Beschlusses wurde am 15.07.2014 erteilt.

Mit Abschluss einer Vereinbarung über die Bereitstellung eines Massekredits

Mitte Dezember 2013 konnte des Weiteren die Finanzierung der geplanten

weiteren Restrukturierungsmaßnahmen, des Insolvenzverfahrens sowie der

operativen Geschäftstätigkeit bis zum geplanten Ende des

Insolvenzverfahrens sichergestellt werden. Tochtergesellschaften, welche in

eigenen Finanzierungen oder durch Finanzierungen der IVG Immobilien AG von

den Auswirkungen der Insolvenz in Form von Kündigungsgründen betroffen

waren, konnten in Form von Nichtverwertungsvereinbarungen und

Stillhaltevereinbarungen einen Eingriff in ihr Vermögen verhindern und ihre

Finanzierungen aufrecht erhalten.

So wurde am 22.11.2013 eine Stillhaltevereinbarung zwischen der IVG

Immobilien AG und 14 Objektgesellschaften des sogenannten

'Pegasus-Portfolios' für die am 31.10.2013 endfällige Pegasus-Finanzierung

vereinbart. Mit diversen Verlängerungen gilt diese Vereinbarung bis

30.09.2014.

Die Standstill-Vereinbarung mit den Banken des sogenannten 'Core

Portfolios' gilt nach diversen Verlängerungen ebenfalls bis 30.09.2014.

Beide Finanzierungen sollen im September 2014 abgelöst werden.

Für die am 31.12.2013 ausgelaufene Finanzierung für THE SQUAIRE wurde mit

Vereinbarungen vom 10./17.01.2014 und 23.07.2014/28.07.2014 eine

Stillhaltevereinbarung bis 30.09.2014 vereinbart.

Die Stundung der Finanzierung von THE SQUAIRE Parking wurde vom 31.12.2013

unter der Bedingung von Teiltilgungen in Form von zwei aufeinander

folgenden Vereinbarungen auf den 30.09.2014 verlängert.

Darüber hinaus konnte am 30./31.01.2014 bei einer Objektfinanzierung der

IVG Immobilien AG ein zweistelliger Millionenbetrag durch den Verkauf des

Objektes 'Implerstrasse' getilgt werden.

Im Geschäftsbereich IVG Caverns führte die Nachverhandlung eines

Gesamtmietvertrages zu einer Reduzierung der für diesen Mieter geplanten

Kavernen von sechs auf drei Kavernen. Hiervon wurde bereits eine Kaverne im

Jahr 2013 übergeben, die Übergabe von zwei weiteren Kavernen ist nunmehr

für das Jahr 2017 vorgesehen; die geplante Übergabe von drei weiteren

Kavernen im Jahr 2016/2017 entfällt. Der Ausfall der Vermietung und

Fertigstellung dieser drei Kavernen hat entsprechend negative Auswirkungen

auf die zukünftige Ertragslage der IVG Caverns GmbH in den Jahren 2016 und

2017.

Darüber hinaus war der Berichtszeitraum im operativen Geschäft sowie im

gesamtwirtschaftlichen Kontext von Stabilität geprägt.

Bonn, 30. Juli 2014

Der Vorstand

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: IVG Immobilien AG

Zanderstr. 5-7

53177 Bonn

Deutschland

Internet: www.ivg.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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