07.07.2016 19:04:01

DGAP-Stimmrechtsanteile: Porsche Automobil Holding SE Vz

DGAP-PVR: Porsche Automobil Holding SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Porsche Automobil Holding SE

07.07.2016 19:04

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bezug nehmend auf die Stimmrechtsmitteilung von Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Felix Alexander Porsche vom 16. Juni 2016, mit der der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE), mitgeteilt wurde, dass der Stimmrechtsanteil der Familie WP Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich (die Mitteilende) an der Emittentin am 15. Juni 2016 die Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% sowie 75% überschritten hat, wurde der Porsche SE namens und in Vollmacht der Mitteilenden gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens der Mitteilenden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG) sowie aus Aktien Dritter, mit denen dieses Tochterunternehmen der Mitteilenden sein Verhalten in Bezug auf die Emittentin abstimmt (§ 22 Abs. 2 WpHG).



1)Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a)Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b)Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c)Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, wird ihre Stimmrechte in Tochterunternehmen aber gemäß der Vorgaben bestimmter Mitglieder der Familien Porsche und Kiesling ausüben, die sich untereinander - gegebenenfalls auch über die Besetzung des Aufsichtsrats der Emittentin - abstimmen.

d)Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2)Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.



07.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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