06.08.2015 13:34:39
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DGAP-Stimmrechtsanteile: Porsche
Porsche Automobil Holding SE
06.08.2015 13:34
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bezug nehmend auf die Stimmrechtsmitteilung der Ferdinand Porsche Familien-
Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich (die Mitteilende) vom 4.
August 2015, deren Stimmrechtsanteil an der Porsche Automobil Holding SE
(die Emittentin) am 31. Juli 2015 die Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%,
15%, 20%, 25%, 30%, 50% sowie 75% überschritten hat, wurde der Porsche
Automobil Holding SE, Stuttgart, Deutschland, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens der
Mitteilenden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG) sowie aus Aktien Dritter, mit
denen dieses Tochterunternehmen der Mitteilenden sein Ver-halten in Bezug
auf die Emittentin abstimmt (§ 22 Abs. 2 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, wird ihre Stimmrechte in Tochterunternehmen aber gemäß der Vorgaben bestimmter Mitglieder der Familien Porsche und Kiesling ausüben, die sich untereinander - gegebenenfalls auch über die Besetzung des Aufsichtsrats der Emittentin - abstimmen. d) Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
06.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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