22.07.2015 16:45:06
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DGAP-Stimmrechtsanteile: Porsche
Porsche Automobil Holding SE
22.07.2015 16:45
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bezug nehmend auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Dr. Christian
Porsche, Österreich (der Mitteilende) vom 15. Juli 2015, dessen
Stimmrechtsanteil an der Porsche Automobil Holding SE (die Emittentin) am
14. Juli 2015 die Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%,
50% sowie 75% überschritten hat, wurde der Porsche Automobil Holding SE,
Stuttgart, Deutschland, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 21. Juli 2015 Folgendes
mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens des
Mitteilenden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG) sowie aus Aktien Dritter, mit
denen dieses Tochterunternehmen des Mitteilenden sein Verhalten in Bezug
auf die Emittentin abstimmt (§ 22 Abs. 2 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Der Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Der Mitteilende strebt derzeit einzeln keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, wird aber an etwaigen Abstimmungen innerhalb des Kreises der Familien Porsche und Kiesling teilnehmen und sich gegebenenfalls auch über die Besetzung insbesondere des Aufsichtsrats abstimmen. d) Der Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
22.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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