22.05.2015 20:21:40
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DGAP-Stimmrechte: CANCOM SE
CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
CANCOM SE
22.05.2015 20:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015
erhalten:
Die Ameriprise Financial, Inc., Minneapolis, Vereinigte Staaten von Amerika
hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die
Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04%
(das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über
folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3
Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die Threadneedle Asset Management Holdings SARL, Luxemburg, Luxemburg hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die
Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04%
(das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über
folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3
Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die Threadneedle Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht
749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über
folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3
Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die TAM UK Holdings Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs.
1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM
SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332
Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über
folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3
Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die Threadneedle Asset Management Holdings Limited, London, Großbritannien
hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die
Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04%
(das entspricht 749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über
folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3
Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die TC Financing Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE,
München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 749332
Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über
folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3
Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
Die Threadneedle Asset Management Limited, London, Großbritannien hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der CANCOM SE, München, Deutschland am 20.05.2015 die Schwelle von 5%
der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht
749332 Stimmrechten) betragen hat.
5,04% der Stimmrechte (das entspricht 749332 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre,
deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr
beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.
22.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet: http://www.cancom.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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