15.03.2022 18:30:04
|
DGAP-News: Rocket Internet SE schließt Rückerwerbsangebot mit einem Rückerwerbsvolumen von 924.190.540,00 Millionen Euro ab
DGAP-News: Rocket Internet SE
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE Rocket Internet SE schließt Rückerwerbsangebot mit einem Rückerwerbsvolumen von 924.190.540,00 Millionen Euro ab Berlin, 15. März 2022 - Die Rocket Internet SE (die "Gesellschaft") hat ihr Rückerwerbsangebot abgeschlossen. Während der Annahmefrist vom 9. Februar 2022 bis zum 10. März 2022 wurden der Gesellschaft 26.405.444 Rocket Internet-Aktien mit der erforderlichen Zahl von Andienungsrechten zum Angebotspreis von EUR 35,00 je Rocket Internet-Aktie angedient. Dies entspricht einem Rückerwerbsvolumen von EUR 924.190.540,00 und einer Annahmequote von 95,45 % bezogen auf das Gesamtangebotsvolumen von bis zu EUR 968.242.765,00. Gemäß Ziffer 4.4 des Angebotsschreibens erfolgt die Zahlung des Kaufpreises für die Rocket Internet-Aktien, für die das Rückerwerbsangebot angenommen wurde (die "Eingereichten Rocket Internet-Aktien"), an die depotführenden Wertpapierdienstleister Zug um Zug gegen Übertragung der Eingereichten Rocket Internet-Aktien auf das Depot der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Gesellschaft. Derzeit ist vorgesehen, dass diese Zahlungen und Übertragungen am 18. März 2022 erfolgen werden. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleister hat die Gesellschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleister, den Kaufpreis dem entsprechenden Rocket Internet-Aktionär gutzuschreiben. Der genaue Zeitpunkt der Gutschrift des Kaufpreises auf dem Konto des jeweiligen Rocket Internet-Aktionärs hängt von dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleister ab und wird regelmäßig nach dem vorgenannten Zeitpunkt liegen, zu dem der Kaufpreis dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleister zur Verfügung steht. Die Gesellschaft plant die von der Gesellschaft auf Grundlage dieses Rückerwerbsangebots erworbenen Rocket Internet-Aktien zwecks Kapitalherabsetzung unverzüglich nach Erwerb und Erfüllung aller insoweit maßgeblichen Voraussetzungen einzuziehen. Kontakt: E: info@rocket-internet.com Über Rocket Internet Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle. Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internet Unternehmen sind in einer großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Weitere Informationen finden Sie unter www.rocket-internet.com. Haftungsausschluss/Wichtige Hinweise DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET SE ("ROCKET INTERNET") DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND WEITERE DAS ÖFFENTLICHE AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOT BETREFFENDE BESTIMMUNGEN WERDEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE MITGETEILT. INVESTOREN UND INHABERN VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOT STEHENDEN BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN. DAS ANGEBOT WIRD AUSSCHLIESSLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. DAS ANGEBOT SOLL NICHT NACH DEN RECHTLICHEN VORGABEN ANDERER RECHTSORDNUNGEN ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) DURCHGEFÜHRT WERDEN. DEMENTSPRECHEND WURDEN KEINE BEKANNTMACHUNGEN, ANMELDUNGEN, ZULASSUNGEN ODER GENEHMIGUNGEN FÜR DAS ANGEBOT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND EINGEREICHT, VERANLASST ODER GEWÄHRT. INVESTOREN UND INHABER VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET KÖNNEN NICHT DARAUF VERTRAUEN, DURCH DIE ANLEGERSCHUTZVORSCHRIFTEN IRGENDEINER ANDEREN RECHTSORDNUNG ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) GESCHÜTZT ZU WERDEN. VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN SOLL WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN ERWERBSANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DAS JEWEILIGE NATIONALE RECHT DARSTELLEN WÜRDE. SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN ROCKET INTERNET ODER FÜR SIE TÄTIGE BROKER AUSSERHALB DES ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST DES ANGEBOTS UNMITTELBAR ODER MITTELBAR Aktien DER ROCKET INTERNET ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIESSEN. DIES GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF AKTIEN DER ROCKET INTERNET GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUSSERHALB DER BÖRSE IN AUSGEHANDELTEN TRANSAKTIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST. SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT IN DIE ZUKUNFT GERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND, STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN", "ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN VON ROCKET INTERNET ZUM AUSDRUCK. DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, DIE ROCKET INTERNET NACH BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HAT, TREFFEN ABER KEINE AUSSAGE ÜBER IHRE ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN SIND UND GEWÖHNLICH NICHT IM EINFLUSSBEREICH DER ROCKET INTERNET LIEGEN. DIESE ERWARTUNGEN UND IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN KÖNNTEN SICH ALS UNZUTREFFEND ERWEISEN UND DIE TATSÄCHLICHEN ENTWICKLUNGEN KÖNNEN ERHEBLICH VON IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN ABWEICHEN. ROCKET INTERNET ÜBERNIMMT KEINE PFLICHT, DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN HINSICHTLICH TATSÄCHLICHER ENTWICKLUNGEN ODER EREIGNISSE, RAHMENBEDINGUNGEN, ANNAHMEN ODER SONSTIGER FAKTOREN ZU AKTUALISIEREN.
15.03.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Rocket Internet SE |
Charlottenstrasse 4 | |
10969 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)30 300 13 1800 |
Fax: | +49 (0)30 300 13 1899 |
E-Mail: | investorrelations@rocket-internet.com |
Internet: | www.rocket-internet.com |
ISIN: | DE000A12UKK6 |
WKN: | A12UKK |
EQS News ID: | 1303383 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1303383 15.03.2022
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Rocket Internet SEmehr Nachrichten
Keine Nachrichten verfügbar. |