16.03.2017 07:02:56
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DGAP-News: Newron Pharmaceuticals S.p.A.Az.
DGAP-News: Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e): Konferenz/Studienergebnisse Newron präsentiert auf dem 16. Internationalen Kongress für Schizophrenie-Forschung Phase-II-Studie hat Sicherheit, Verträglichkeit und vorläufige Belege der Wirksamkeit von Evenamide (NW-3509) als Zusatztherapie zu Antipsychotika bei Schizophrenie-Patienten untersucht Der Abstract wird am Samstag, den 25. März, um 15:45-16:00 Uhr (Ortszeit) im Rahmen der "Clinical-Trials"-Session im Raum "Seaport Ballroom F" vorgetragen. Evenamide (NW-3509) ist ein Antipsychotikum neuer Art, es wirkt über Übertragungswege, auf die aktuelle Behandlungsoptionen und andere potenzielle neue Antipsychotika nicht ausgerichtet sind. Seine Wirkung wird mit einer funktionellen Blockade von spannungsabhängigen Natriumkanälen assoziiert, die durch Verringerung des anhaltenden repetitiven Feuerns der hyper-angeregten Neuronen die Glutamatfreisetzung hemmt und möglicherweise die abnorme kortikale und hippokampale Aktivität normalisiert. Die doppelblinde, 28-tägige, Placebo-kontrollierte, Phase-II-Studie untersuchte die Sicherheit, Verträglichkeit und vorläufige Belege der Wirksamkeit von Evenamide als Zusatztherapie zu einer stabilen Dosis Risperidon oder Aripiprazol bei 89 Schizophrenie-Patienten. Die Patienten erhielten entweder Plazebo oder Evenamide (15-25mg bid). Die Dosis wurde, bei guter Verträglichkeit, unter stationärer Überwachung in wöchentlichen Schritten von 15 auf 20 und auf 25 mg bid erhöht. Die Studienergebnisse lassen darauf schließen, dass die Gabe von Evenamide als Zusatztherapie zu bereits vermarkteten Antipsychotika bei Patienten mit wiederkehrenden Symptomen zu einer Reduktion abnormer elektrischer Aktivität und einer Normalisierung der Glutamat-Freisetzung kombiniert mit einer Blockade der 5HT2/D2-Rezeptoren führt und somit eine neue Therapieoption bietet.
Wichtige Hinweise Aufgrund ihrer Natur sind diese Aussagen und Hypothesen mit allgemeinen und spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden, wobei das Risiko besteht, dass explizit oder implizit in diesem Dokument enthaltene Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere Ergebnisse nicht eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche Ergebnisse könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen zugrunde liegen. Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende Weise) die folgenden: (1) Unwägbarkeiten bei der Entdeckung, Entwicklung oder Vermarktung von Produkten, zu denen, ohne darauf beschränkt zu sein, negative Resultate von klinischen Studien oder Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen gehören, (2) Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der Markteinführung bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder der Markteinführung, (3) die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf dem Markt, (4) der Verlust von geistigen Eigentumsrechten oder die Unmöglichkeit, einen entsprechenden Schutz solcher Rechte zu erhalten, (5) die Unmöglichkeit, zusätzliche Mittel aufzubringen, (6) der Erfolg bestehender sowie das Zustandekommen zukünftiger Kollaborationen und Lizenzverträge, (7) Rechtsstreitigkeiten, (8) Verlust von wichtigen leitenden oder anderen Mitarbeitenden, (9) negative Publicity und Berichterstattung und (10) wettbewerbsbezogene, regulatorische, gesetzliche und juristische Entwicklungen oder Veränderungen des Marktes und/oder der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist möglich, dass Newron die in den zukunftsbezogenen Aussagen geäußerten Pläne, Absichten oder Erwartungen nicht verwirklicht, und dass sich die diesen Aussagen zugrundeliegenden Hypothesen als falsch erweisen. Anleger sollten daher kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse von Forschungsprogrammen, Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen, Kollaborationen und Geschäften nicht erheblich von den Erwartungen unterscheiden, die in derartigen zukunftsbezogenen Aussagen oder den zugrunde liegenden Hypothesen zum Ausdruck gebracht werden. Newron sieht sich nicht verpflichtet, zukunftsbezogene Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies wird durch die geltenden Regelungen der SIX Swiss Exchange verlangt, an der die Aktien von Newron notiert sind. Dieses Dokument ist weder ein Angebot noch eine Einladung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Newron, noch enthält sie ein derartiges Angebot oder eine derartige Einladung, weshalb keinerlei Teil von ihm als Basis oder Berufungsgrundlage eines Vertrages oder einer wie immer gearteten Verbindlichkeit zu sehen ist.
16.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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