06.03.2015 17:52:48

DGAP-News: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e):

Sonstiges

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Veröffentlichung eines Fehlers in

der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

06.03.2015 / 17:53

---------------------------------------------------------------------

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass

der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der MIFA Mitteldeutsche

Fahrradwerke AG, Sangerhausen, jeweils zum Abschlussstichtag 31.12.2012

sowie der zusammengefasste Lagebericht der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke

AG für das Geschäftsjahr 2012 fehlerhaft sind:

1. Die im Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts für das

Geschäftsjahr 2012 enthaltenen Ausführungen zum Liquiditätsrisiko der MIFA

AG entsprechen nicht den Anforderungen des § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB i. V.m.

DRS 5.10, DRS 5.18 und DRS 5.15.

Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2012 waren

wesentliche Lieferantenverbindlichkeiten überfällig und Kreditbedingungen

verletzt, ohne dass hierüber und die damit verbundene Bestandsgefährdung im

zusammengefassten Lagebericht berichtet wurde.

Im Hinblick auf die als kritisch anzusehende Liquiditätslage des MIFA

Konzerns sind die qualitativen Aussagen zum Zwischenfinanzierungsrisiko im

zusammengefassten Lagebericht nicht geeignet, eine angemessene und

zutreffende Beurteilung des zum Bilanzstichtag bzw. im Zeitpunkt der

Abschlusserstellung bestehenden und für die nahe Zukunft zu erwartenden

Liquiditätsrisikos der MIFA AG bzw. des MIFA-Konzerns vornehmen zu können.

2. Die durch die Gesellschaft zum Geschäftsjahr 2012 und zu den Vorjahren

aufgedeckten Bestandsdifferenzen führen zur Feststellung von Fehlern im

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012.

In der Konzernbilanz ist der Bilanzposten Vorräte in Höhe von ca. 19,3 Mio.

EUR zu hoch bewertet. Ferner sind in der Konzerngesamtergebnisrechnung des

Geschäftsjahres 2012 die Bestandserhöhungen um 0,5 Mio. EUR zu hoch

ausgewiesen und der Materialaufwand um ca. 4,9 Mio. EUR zu niedrig

ausgewiesen. Grund hierfür war, dass im Finanzbuchhaltungssystem sowohl

tatsächlich nicht vorhandene Bestände erfasst als auch tatsächlich

vorhandene Bestände zu hoch bewertet wurden. Die fehlerhafte Erfassung und

Bewertung des Vorratsvermögens verstößt gegen IAS 2.9, 2.34.

3. Die durch die Gesellschaft zum Geschäftsjahr 2012 und zu den Vorjahren

aufgedeckten Bestandsdifferenzen führen zur Feststellung von Fehlern im

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012.

Im Jahresabschluss ist der Bilanzposten Vorräte in Höhe von ca. 19,3 Mio.

EUR zu hoch bewertet. Ferner sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des

Geschäftsjahres 2012 die Erhöhung des Bestands fertiger Erzeugnisse um 0,5

Mio. EUR zu hoch und der Materialaufwand um ca. 4,9 Mio. EUR zu niedrig

ausgewiesen. Grund hierfür war, dass im Finanzbuchhaltungssystem sowohl

tatsächlich nicht vorhandene Bestände erfasst als auch tatsächlich

vorhandene Bestände zu hoch bewertet wurden. Die fehlerhafte Erfassung und

Bewertung des Vorratsvermögens verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 1 i. V. m.

253 Abs. 1 Satz 1 HGB.

4. In der Konzernbilanz zum 31.12.2012 ist der Bilanzposten Forderungen und

in der Konzerngesamtergebnisrechnung sind die Umsatzerlöse in Höhe von ca.

3,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dadurch wurde das Ergebnis vor Steuern um

ca. 3,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Die Erfassung von Umsatzerlösen aus

einem schwebenden Geschäft verstößt gegen IAS 18.14, die Erfassung einer

finanziellen Forderung gegen IAS 39.14 i. V. m. IAS 39.AG35(b).

5. Im Jahresabschluss zum 31.12.2012 ist der Bilanzposten Forderungen und

in der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Umsatzerlöse in Höhe von ca.

3,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dadurch wurde das Ergebnis vor Steuern um

ca. 3,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Dies verstößt gegen § 252 Abs. 1 Nr.

4 HGB.

---------------------------------------------------------------------

06.03.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

Kyselhäuser Straße 23

06526 Sangerhausen

Deutschland

Telefon: 03464-5370

Fax: 03464-537251

E-Mail: b.mirau@mifa.de

Internet: www.mifa.de

ISIN: DE000A0B95Y8, DE000A1X25B5

WKN: A0B95Y, A1X25B

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------

331085 06.03.2015

Nachrichten zu MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AGmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!