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ADLER Real Estate AG gibt den Erhalt der erforderlichen Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die 2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen bekannt
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DGAP-News: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe
ADLER Real Estate AG gibt den Erhalt der erforderlichen
Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die
2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen bekannt
28.11.2017 / 20:45
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ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gibt den Erhalt der erforderlichen
Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die
2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen bekannt
28. November 2017 - Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (Börsenkürzel
der Frankfurter Wertpapierbörse: ADL) (ADLER oder die Gesellschaft) gibt
bekannt, dass sie im Rahmen der zuvor angekündigten Aufforderung zur
Gläubigerabstimmung (Consent Solicitation) über die Änderung der Bedingungen
ihrer 2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen (die Schuldverschreibungen)
wirksame Zustimmungserklärungen von der Mehrheit der
Schuldverschreibungsgläubiger und somit die erforderlichen Zustimmungen zur
Annahme der vorgeschlagenen Änderung erhalten hat.
ADLER hat daher heute, am 28. November 2017, eine dritte Ergänzung des
Begebungsvertrages (Indenture) unterzeichnet, in der eine Definitionen in
dem Covenant betreffend unbelastete Vermögenswerte (Unencumbered Assets
Covenant) zum Zwecke der Klarstellung hinsichtlich der Methodik für die
Berechnung der Einhaltung des Unencumbered Assets Covenant geändert wird.
Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die geänderte Bestimmung die
Methodik, die sie zur Berechnung der Einhaltung des Unencumbered Assets
Covenant verwendet, genauer widerspiegelt.
Die Gläubigerabstimmung lief am 28. November 2017 um 17:00 Uhr MEZ aus (das
Ablaufdatum). Vorbehaltlich der Bedingungen in der Aufforderung zur
Gläubigerabstimmung, die am 20. November 2017 an Inhaber der
Schuldverschreibungen verteilt wurde, zahlt ADLER einen Betrag von EUR 2,50
pro EUR 1.000 Nennbetrag derjenigen Schuldverschreibungen, für die eine
Zustimmung rechtswirksam vor dem Ablaufdatum abgegeben wurde. ADLER geht
davon aus, dass die Zahlung am 1. Dezember 2017 erfolgen wird.
Die Deutsche Bank AG, Niederlassung London, Goldman Sachs International,
J.P. Morgan Securities plc und Morgan Stanley & Co. International plc
agierten als Solicitation Agents im Rahmen der Gläubigerabstimmung. Lucid
Issuer Services Limited fungierte als Information Agent und Tabulation
Agent.
Wichtiger Hinweis
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Die
Aufforderung zur Gläubigerabstimmung wurde nur nach Maßgabe der Bedingungen
des Consent Solicitation Statement und zugehörigen Materialien abgegeben.
Kontaktdaten:
Dr. Rolf-Dieter Grass
Head of Corporate Communications
ADLER Real Estate AG
Phone: +49 (30) 2000 914 29
r.grass@adler-ag.com
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28.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADLER Real Estate AG
Joachimsthaler Straße 34
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 398 018 10
Fax: +49 30 639 61 92 28
E-Mail: info@adler-ag.com
Internet: www.adler-ag.com
ISIN: DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02
WKN: 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0
Indizes: SDAX, GPR General Index
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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