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ADLER Real Estate AG gibt den Erhalt der erforderlichen Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die 2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen bekannt

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DGAP-News: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe

ADLER Real Estate AG gibt den Erhalt der erforderlichen

Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die

2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen bekannt

28.11.2017 / 20:45

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ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gibt den Erhalt der erforderlichen

Zustimmungserklärungen im Rahmen der Gläubigerabstimmung in Bezug auf die

2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen bekannt

28. November 2017 - Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (Börsenkürzel

der Frankfurter Wertpapierbörse: ADL) (ADLER oder die Gesellschaft) gibt

bekannt, dass sie im Rahmen der zuvor angekündigten Aufforderung zur

Gläubigerabstimmung (Consent Solicitation) über die Änderung der Bedingungen

ihrer 2020 fälligen 4,75% Schuldverschreibungen (die Schuldverschreibungen)

wirksame Zustimmungserklärungen von der Mehrheit der

Schuldverschreibungsgläubiger und somit die erforderlichen Zustimmungen zur

Annahme der vorgeschlagenen Änderung erhalten hat.

ADLER hat daher heute, am 28. November 2017, eine dritte Ergänzung des

Begebungsvertrages (Indenture) unterzeichnet, in der eine Definitionen in

dem Covenant betreffend unbelastete Vermögenswerte (Unencumbered Assets

Covenant) zum Zwecke der Klarstellung hinsichtlich der Methodik für die

Berechnung der Einhaltung des Unencumbered Assets Covenant geändert wird.

Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die geänderte Bestimmung die

Methodik, die sie zur Berechnung der Einhaltung des Unencumbered Assets

Covenant verwendet, genauer widerspiegelt.

Die Gläubigerabstimmung lief am 28. November 2017 um 17:00 Uhr MEZ aus (das

Ablaufdatum). Vorbehaltlich der Bedingungen in der Aufforderung zur

Gläubigerabstimmung, die am 20. November 2017 an Inhaber der

Schuldverschreibungen verteilt wurde, zahlt ADLER einen Betrag von EUR 2,50

pro EUR 1.000 Nennbetrag derjenigen Schuldverschreibungen, für die eine

Zustimmung rechtswirksam vor dem Ablaufdatum abgegeben wurde. ADLER geht

davon aus, dass die Zahlung am 1. Dezember 2017 erfolgen wird.

Die Deutsche Bank AG, Niederlassung London, Goldman Sachs International,

J.P. Morgan Securities plc und Morgan Stanley & Co. International plc

agierten als Solicitation Agents im Rahmen der Gläubigerabstimmung. Lucid

Issuer Services Limited fungierte als Information Agent und Tabulation

Agent.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Die

Aufforderung zur Gläubigerabstimmung wurde nur nach Maßgabe der Bedingungen

des Consent Solicitation Statement und zugehörigen Materialien abgegeben.

Kontaktdaten:

Dr. Rolf-Dieter Grass

Head of Corporate Communications

ADLER Real Estate AG

Phone: +49 (30) 2000 914 29

r.grass@adler-ag.com

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28.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ADLER Real Estate AG

Joachimsthaler Straße 34

10719 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 30 398 018 10

Fax: +49 30 639 61 92 28

E-Mail: info@adler-ag.com

Internet: www.adler-ag.com

ISIN: DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02

WKN: 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0

Indizes: SDAX, GPR General Index

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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