05.07.2013 17:55:21

DGAP-Kapitalmarktinformation: Osram Licht AG

DGAP-CMS: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

OSRAM Licht AG / Erwerb eigener Aktien



05.07.2013 17:55

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Vorstand der Osram Licht AG hat am 20. Juni 2013 entschieden, Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Rückkauf ist in dem am 21. Juni 2013 veröffentlichten Wertpapierprospekt der OSRAM Licht AG erläutert (vgl. S. 73 f.).

Der Rückkauf beginnt am 8. Juli 2013. In dem Zeitraum bis einschließlich 2. August 2013 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von EUR 8.534.745,81 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden.


Der Rückkauf dient der Beschaffung von Aktien zur Bedienung der zwei folgenden Aktienprogramme:

- Aktien in einem Volumen von EUR 3.359.745,81 sollen an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen übertragen werden, denen sie im Zusammenhang mit der erstmaligen Börsennotierung der Aktien der OSRAM Licht AG zum Erwerb angeboten wurden. Die Anzahl der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien ergibt sich (vorbehaltlich Rundungsdifferenzen) aus der Division des vorstehend genannten Euro-Volumens durch den volumengewichteten Durchschnitts-Börsenkurs der OSRAM-Aktie während der aufeinanderfolgenden zwanzig Handelstage beginnend mit dem 8. Juli 2013 (einschließlich) bis zum 2. August 2013 (einschließlich) im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse ('Referenzpreis'). In die Berechnung des Referenzpreises fließen alle Umsätze in OSRAM-Aktien ein, die während der zwanzig Handelstage beginnend mit dem 8. Juli 2013 jeweils zwischen 9:00 Uhr und 17:30 Uhr im XETRA-Handelssystem getätigt werden, jedoch nicht die Umsätze der Eröffnungs-, Mittags- und Schlussauktion. Der Erwerb eigener Aktien erfolgt insoweit gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 Aktiengesetz ('AktG').

- Aktien im Volumen von EUR 5.175.000 sollen an Mitarbeiter und Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden, denen die Siemens Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit der erstmaligen Börsennotierung der OSRAM Licht AG einen Transaktionsbonus zugesagt hatte, dessen Abwicklung durch die OSRAM Licht AG erfolgt. Die Anzahl der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien ergibt sich (vorbehaltlich Rundungsdifferenzen) aus der Division des vorstehend genannten Euro-Volumens durch den Referenzpreis. Der Vorstand macht insoweit von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2013 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Der Vorstand ist danach ermächtigt, bis zum 28. Februar 2018 eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses zu erwerben. Die Aktien können im Rahmen der Vorgaben der Ermächtigung insbesondere durch den Vorstand an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an gegenwärtige oder ehemalige Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie durch den Aufsichtsrat an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden.

Während der Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bereits am 8. Juli 2013 beginnt, beginnt der Erwerb gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erst am 11. Juli 2013.

Unter Umständen sollen nach dem 2. August 2013 weitere Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zurückgekauft werden. Der weitere Rückkauf beginnt voraussichtlich frühestens am 5. August 2013 und spätestens am 20. August 2013. Ob und in welchem Umfang ein solcher weiterer Rückkauf durchgeführt wird, hängt von der endgültigen Festlegung der Höhe des Transaktionsbonus durch die Siemens Aktiengesellschaft ab, die spätestens am 19. August 2013 erfolgt. Dieser Rückkauf wird, soweit er tatsächlich durchgeführt wird, in einer gesonderten Bekanntmachung angekündigt.

Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der OSRAM Licht AG, den Rückkauf vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt. Der Rückkauf soll ausschließlich über das XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Für die nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zurückgekauften Aktien darf der Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktien der OSRAM Licht AG in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse der vorangegangenen drei Börsenhandelstage um nicht mehr als 10% über- und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Die Bank ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 ('Verordnung (EG)') zu beachten. Dementsprechend darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an welcher der Kauf stattfindet, liegt. Entsprechend der Verordnung (EG) wird an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Umsatzes in Aktien der Gesellschaft an der Börse, an der der Kauf erfolgt, erworben. Da der Rückkauf am Tag der erstmaligen Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Handel beginnt, kann der durchschnittliche tägliche Umsatz in Aktien der Gesellschaft im Sinne der Verordnung (EG) nicht aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der vorangegangenen zwanzig Börsenhandelstage berechnet werden. Stattdessen wird der durchschnittliche tägliche Umsatz der Handelstage berechnet, die am Tag des jeweiligen Erwerbs seit der Handelsaufnahme verstrichen sind. Am Tag der Handelsaufnahme ist das an diesem Tag erzielte Handelsvolumen in Aktien der Gesellschaft maßgeblich.

Darüber hinaus sehen die Rückkaufprogramme vor, dass in den Grenzen der Anforderungen der Verordnung (EG) im Rahmen des Erwerbs nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG an jedem Börsenhandelstag vom 8. Juli 2013 bis einschließlich 2. August 2013 ein Zwanzigstel des Gesamtvolumens von EUR 3.359.745,81 und im Rahmen des Erwerbs gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG an jedem Börsenhandelstag vom 11. Juli 2013 bis einschließlich 2. August 2013 ein Siebzehntel des Gesamtvolumens von EUR 5.175.000 erworben werden, wobei jeweils Abweichungen vom so berechneten täglichen Volumen von 5% nach oben und nach unten möglich sind und am 2. August 2013 die zur Erreichung des Gesamtvolumens noch erforderliche Aktienzahl erworben wird.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.

Zudem wird die OSRAM Licht AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.osram.de/ir regelmäßig informieren.

München, den 5. Juli 2013

OSRAM Licht AG

Der Vorstand



05.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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