XING SE
Hamburg
- WKN XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 6. Juni 2019, um 10:00 Uhr, im Saal 'Panoramadeck' des Emporio, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der XING SE zum 31. Dezember
2018 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 |
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert.
Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung
des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 33.904.849,60 EUR, der sich
aus einem Jahresüberschuss in Höhe von 27.650.215,90 EUR und einem Betrag in Höhe von 6.254.633,70 EUR aus dem bestehenden Gewinnvortrag
zusammensetzt, wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung an die Aktionäre:
32.036.479,50 EUR, entsprechend 5,70 EUR je dividendenberechtigter Aktie, davon
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12.027.730,90 EUR, entsprechend 2,14 EUR je dividendenberechtigter Aktie im Rahmen einer Regeldividende; und
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20.008.748,60 EUR, entsprechend 3,56 EUR je dividendenberechtigter Aktie im Rahmen einer Sonderdividende
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Einstellung in Gewinnrücklagen: 0,00 EUR
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Gewinnvortrag: 1.868.370,10 EUR
Gesamt: 33.904.849,60 EUR
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Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am 12. Juni 2019 zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers
für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2019 endende
Geschäftsjahr der XING SE sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene
Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zu deren Unabhängigkeit sowie darüber,
in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2018 andere Leistungen für die Gesellschaft erbracht wurden, bzw. für das Geschäftsjahr
2019 vertraglich vereinbart sind, eingeholt.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) ermöglicht es, dass die Hauptversammlung
über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt (§ 120 Abs. 4 AktG). Hiervon soll Gebrauch
gemacht werden.
Der Aufsichtsrat hat letztmalig mit Beschluss vom 11. Januar 2018 eine Änderung des Vergütungssystems beschlossen. An der
bisher geltenden grundsätzlichen Systematik der Zusammensetzung der Vorstandsbezüge wird auch im geänderten System festgehalten.
Die ab 1. Januar 2018 geltenden Änderungen des Vorstandsvergütungssystems bestehen zusammengefasst darin, dass bei den variablen
Vergütungsanteilen der kurzfristige Bonus vereinfacht und nur noch am Konzernumsatz und Konzern-EBT gemessen wird und der
langfristige Bonus im Hinblick auf die Effekte aus M&A-Transaktionen sowie aus der Umstellung auf IFRS 15/16 angepasst wird.
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt. Hierauf
bezieht sich der unter diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagene Beschluss. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts
des aktuellen Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2018, der Teil der Vorlagen zu Punkt 1 der diesjährigen Tagesordnung
ist und von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 |
eingesehen werden kann. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 1. Januar 2018 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
zu billigen.
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung der Ziffer 1.1 der Satzung der XING SE
Hintergrund der geplanten Umfirmierung ist die Tatsache, dass sich das Unternehmen bereits seit Jahren der Vision einer besseren,
menschlicheren Arbeitswelt verschrieben hat. Zu diesem Zweck veranstaltet die XING SE etwa mit der New Work Experience (NWX)
jedes Jahr das führende Event zum Thema Zukunft der Arbeit. Auch die vielfältigen Produkte von XING sowie die der Tochterunternehmen
zahlen bereits heute auf New Work ein: So ermöglicht kununu Arbeitnehmern zum Beispiel, ihre Arbeitgeber zu bewerten und schafft
damit mehr Transparenz im Arbeitsmarkt. Im XING Stellenmarkt suchen Mitglieder nach Jobs mit "New Work-Kriterien". Mithilfe
der Gehaltstransparenz im XING Stellenmarkt erfahren Interessierte, welches Gehalt für die ausgeschriebenen Positionen zu
erwarten ist. Das ermöglicht Bewerbern und Arbeitnehmern, auf Augenhöhe mit Arbeitgebern zu verhandeln.
Die New Work SE soll nun als Unternehmensname fungieren und eine inhaltliche und übergeordnete Klammer über alle Aktivitäten
des Unternehmens bilden. Die bekannte Marke XING bleibt die zentrale Produktmarke des Unternehmens. Auch die anderen Marken
wie kununu, Prescreen oder InterNations bleiben selbstverständlich erhalten.
Die Gesellschaft erwartet nach eingehender Prüfung, dass zur Vorbereitung der aufgrund der Änderung der Firma erforderlichen
vielfältigen organisatorischen und marketingbezogen Maßnahmen (wie u. a. die Änderung der Internetpräsenz der Gesellschaft,
des Börsentickersymbols, interner und externer Kommunikationsmedien, Pressematerialien sowie des Corporate Design) mit notwendiger
Anpassung wichtiger Elemente (Brief- und Geschäftsausstattung, Formulare, Intranet, Social Media-Auftritte und vielem mehr)
ein Zeitraum bis mindestens 3. Quartal 2019 eingeplant werden muss, bevor die gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung
vorgeschlagene Änderung der Firma rechtswirksam werden soll. Der Vorstand soll daher angewiesen werden, den Beschluss zur
Änderung der Satzung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 separat von den anderen Beschlüssen der Hauptversammlung vom 6. Juni
2019 zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, und zwar spätestens bis zum Ablauf des 30. September
2019.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Ziffer 1.1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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'Die Firma der Gesellschaft lautet:
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Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss zur Änderung der Satzung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 nach Abschluss der
im Zusammenhang mit der Firmenänderung durchzuführenden Vorbereitungsmaßnahmen zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft
anzumelden, spätestens aber am 30. September 2019.
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8. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der Beekeeper Management GmbH
Am 21. März 2019 hat die XING SE als Obergesellschaft mit ihrer 100 %-igen Tochtergesellschaft Beekeeper Management GmbH mit
Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154726 (nachfolgend 'Tochtergesellschaft'),
als Organgesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Beekeeper Management
GmbH hat dem Gewinnabführungsvertrag am 21. März 2019 zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der XING SE und der Beekeeper
Management GmbH zuzustimmen.
Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:
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Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2019 (bzw., falls der Vertrag erst nach dem 31. Dezember 2019 in das Handelsregister des Sitzes
der Beekeeper Management GmbH eingetragen werden sollte, beginnend mit dem dann laufenden Geschäftsjahr der Beekeeper Management
GmbH, in welchem der Vertrag im Handelsregister des Sitzes der Beekeeper Management GmbH eingetragen wird) ist die Beekeeper
Management GmbH verpflichtet, ihren ganzen nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn unter sinngemäßer Beachtung
aller Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die XING SE abzuführen.
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Die Beekeeper Management GmbH kann mit Zustimmung der XING SE Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in Gewinnrücklagen
(§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind - soweit gesetzlich zulässig - auf Verlangen
der XING SE aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
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Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung sonstiger Rücklagen - auch soweit sie während der Vertragsdauer gebildet wurden
- oder ihre Heranziehung zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages ist ausgeschlossen; gleiches gilt für einen zu Beginn der
Vertragsdauer etwa vorhandenen Gewinnvortrag.
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Die XING SE hat die Verluste der Beekeeper Management GmbH entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils
gültigen Fassung zu übernehmen.
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Die Forderungen, die sich aus dem Gewinnabführungsvertrag ergeben, entstehen zum Stichtag des Jahresabschlusses der Beekeeper
Management GmbH und sind zu diesem Zeitpunkt fällig. Sie sind ist ab diesem Zeitpunkt mit 2 % p.a. zu verzinsen.
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Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres
der Beekeeper Management GmbH schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahres, welches mindestens
fünf (5) volle Zeitjahre nach Beginn des Wirtschaftsjahres der Beekeeper Management GmbH abläuft, für das die steuerlichen
Wirkungen erstmals eintreten.
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Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt
werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Veräußerung oder Einbringung der Beteiligung an der Beekeeper Management
GmbH durch die XING SE und die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Beekeeper Management GmbH oder der XING SE oder
ein anderer in den jeweils geltenden Körperschaftsteuerrichtlinien (derzeit: Abschnitt 14.5 Abs. 6 KStR) als wichtiger Grund
anerkannter Umstand eintritt. Ferner wird im Vertrag lediglich klarstellend festgehalten, dass Abschnitt 14.5 Abs. 6 S. 3
und 4 KStR (oder die entsprechenden Nachfolgeregelungen) unberührt bleiben. Abschnitt 14.5 Abs. 6 S. 3 und 4 KStR regeln,
dass ein wichtiger Grund für steuerliche Zwecke nicht anzunehmen ist, wenn bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststand,
dass der Vertrag vor Ablauf der ersten fünf Jahre beendet werden wird. Liegt bei der Beendigung des Vertrags vor dem Ablauf
von fünf Jahren kein wichtiger Grund vor, ist der Gewinnabführungsvertrag von Anfang an als steuerrechtlich unwirksam anzusehen.
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Da die XING SE die alleinige Gesellschafterin der Beekeeper Management GmbH ist, sind Regelungen über Ausgleich (§ 304 AktG)
und Abfindung (§ 305 AktG) für außenstehende Gesellschafter im Vertrag nicht erforderlich. Deshalb konnte auch eine Bewertung
der Tochtergesellschaft sowie eine Prüfung des Unternehmensvertrages entsprechend § 293b AktG unterbleiben.
Die folgenden Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 |
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 zugänglich sein:
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der Gewinnabführungsvertrag zwischen der XING SE und der Beekeeper Management GmbH vom 21. März 2019,
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der festgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht für die XING AG zum 31. Dezember 2016,
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der festgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht für die XING SE zum 31. Dezember 2017,
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der festgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht für die XING SE zum 31. Dezember 2018,
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die Eröffnungsbilanz der Beekeeper Management GmbH zum 10. Dezember 2018, und
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der Jahresabschluss für die Beekeeper Management GmbH zum 31. Dezember 2018, und
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der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der XING SE und der Geschäftsführung der Beekeeper Management
GmbH GmbH.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis Donnerstag, den 30. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), (maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung) bei der Gesellschaft angemeldet haben. In dem Zeitraum ab Dienstag, den 4. Juni 2019, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Schluss der Hauptversammlung am Donnerstag, den 6. Juni 2019, werden keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Die Handelbarkeit
der Aktien wird durch die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Umschreibestopp nicht blockiert.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift
XING SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zugehen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister der XING SE eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch
in diesen Fällen ist eine fristgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen
bevollmächtigt wird, muss die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht
und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch
geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung
kann auch per Post, per Telefax oder per E-Mail unter folgender Adresse übermittelt werden:
XING SE Vorstand Dammtorstraße 30 20354 Hamburg Telefax: +49 (0) 40-419131-44 E-Mail: hv@xing.com
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Vollmachtsformular erhalten die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandt.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person
oder eines nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf
und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung
abzustimmen. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Aktionäre können sich darüber hinaus durch von der Gesellschaft bestellte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten lassen, die das Stimmrecht jeweils gemäß der ihnen erteilten Vollmacht und Weisungen der Aktionäre ausüben. Sollen
die von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen
erteilen, wie das Stimmrecht zu den einzelnen Beschlussgegenständen der Tagesordnung ausgeübt werden soll. Soweit entsprechende
Weisungen nicht erfolgen, können die von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter die Stimmen nicht vertreten. Einzelheiten
dazu ergeben sich aus den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären zugesandt werden.
Ein Vollmachtsformular erhalten die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandt.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung (Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR (das
sind 500.000 Aktien) erreichen ('Quorum'), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der
Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, 6. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
XING SE Vorstand Dammtorstraße 30 20354 Hamburg
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter
http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Wegen der Einzelheiten zu Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung wird auf die Erläuterung der Rechte der Aktionäre verwiesen,
die im Internet unter
http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019
abrufbar ist.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen. Sie können auch Gegenvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
XING SE Vorstand Dammtorstraße 30 20354 Hamburg Telefax: +49 (0) 40-419131-44 E-Mail: hv@xing.com
Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind), also spätestens bis Mittwoch, 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§
126 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 127 Satz 1 AktG - den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019
unverzüglich zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden anschließend ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1, § 293g Abs. 3 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung
zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter
ist auf Verlangen in der Hauptversammlung über alle für den Abschluss des Gewinnabführungsvertrags mit der Beekeeper Management
GmbH wesentlichen Angelegenheiten der Beekeeper Management GmbH Auskunft zu geben.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.620.435 und ist eingeteilt
in 5.620.435 Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beläuft sich somit auf 5.620.435. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
Informationen zum Datenschutz
Bei der Führung des Aktienregisters, der Anmeldung zur und der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Erteilung von Stimmrechtsvollmachten,
erhebt die XING SE personenbezogene Daten über den sich anmeldenden Aktionär und/oder die bevollmächtigte Person. Die Datenerhebung
erfolgt zu dem Zweck, den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die XING SE verarbeitet
die personenbezogenen Daten als Verantwortlicher gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ('DS-GVO') und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und den Rechten der Betroffenen
gemäß der DS-GVO finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://corporate.xing.com/fileadmin/department/investorrelations/180709_XING_Datenschutz_fuer_Aktionaere.pdf
Hamburg, im April 2019
XING SE
Der Vorstand
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