VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Ettlingen
Wertpapier-Kenn-Nummer: 760 010/ISIN DE0007600108
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 29. ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 22. Mai 2017 um
14.00 Uhr in das 'Radisson Blu Hotel', Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd),
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nebst Lagebericht des Vorstands und des Berichts des
Aufsichtsrats
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss von rund TEUR 62 mit dem Bilanzverlust
des Vorjahres in Höhe von TEUR 691 zu verrechnen und einen Bilanzverlust von TEUR 628 auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2016 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender
Umsatzsteuer zu zahlen.
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6. |
Beschlussfassung über die Erweiterung des Geschäftsgegenstandes und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Geschäftsgegenstand zu erweitern und folgende Änderung der Satzung § 2 (1) zu
beschließen:
§ 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie
im fremden Namen und für fremde Rechnung mit Wertpapieren aller Art, mit Edelmetallen, sowie mit Firmenbeteiligungen. Gegenstand
des Unternehmens sind ferner die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung oder die Veräußerung von Wertpapieren, Edelmetallen,
sowie Firmenbeteiligungen oder der Nachweis derartiger Geschäfte.
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wird die EY Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart, gewählt.
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Teilnahme an der Hauptversammlung:
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung
anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 01. Mai 2017 bezieht, ausreichend.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen
und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Montag, 15. Mai 2017 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.
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VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Hauptversammlungen Schlossplatz 7, 73033 Göppingen Fax: 07161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
Von den insgesamt ausgegebenen 1.732.500 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
1.732.500 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können:
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch
ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte,
auszuüben. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen
erforderlich.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten
Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht
kann schriftlich, per Fax (07243-90004) oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: info@valora.de) erteilt werden.
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr
Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni ausüben zu lassen.
Herr Antoni wird Ihre Stimmrechte mit Ihren eventuellen Weisungen entsprechend vertreten. Formulare für die Vollmachten und
Weisungen für Herrn Antoni können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://valora.de/hv
zum Download bereit.
Die Vollmachten und ggf. die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens
22. Mai 2017, 10.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden:
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Herrn Roland Antoni, Lindenweg 12, 76275 Ettlingen
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Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.
Gegenanträge
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die folgende
Anschrift zu richten:
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VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Herrn Helffenstein, Postfach 912, 76263 Ettlingen Fax: 07243-90004, E-Mail: info@valora.de
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Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen
der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht,
sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist
der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2
AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut,
Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das
Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich.
Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder,
als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 21. April 2017, 24:00 Uhr, unter
der vorstehenden Adresse zugehen.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs.1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht
zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter
den in § 131 Abs.3 AktG genannten Gründen verweigern.
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte
aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse
http://valora.de/hv zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am
Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.
Ettlingen, im März 2017
Der Vorstand
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