07.01.2014 15:16:23
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DGAP-HV: Forst Ebnath AG
DGAP-HV: Forst Ebnath Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.02.2014 in München Marriott Hotel, Berliner Str. 93, 80805 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EBNATH
Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zu der am Montag, den 24. Februar 2014, 16.30 Uhr, im München Marriott Hotel, 80805 München, Berliner Straße 93, im Salon A/B stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Forst Ebnath AG
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.forst-ebnath.de/hauptversammlung als Bestandteile des Geschäftsberichts der Forst Ebnath AG. Sie werden Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2012/2013 von 1.252.786,42 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 4,00 EUR auf jede 216.000,00 EUR dividendenberechtigte Stückaktie
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 1.036.786,42 EUR
Bilanzgewinn 1.252.786,42 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. Beschlussfassung über die Änderung des § 1 der Satzung
Die Forst Ebnath AG hat ihren Geschäftsbetrieb hinsichtlich des Erwerbs und der Vermietung von Geschäfts- und Wohnimmobilien eingestellt. Auf der anderen Seite beabsichtigt die Gesellschaft, insbesondere zur Arrondierung der Forstflächen, auch landwirtschaftliche Flächen aufzukaufen und insofern den Betrieb von Landwirtschaft aufzunehmen. Die Satzung soll an diesen neuen Geschäftsgegenstand angepasst werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: In § 1 der Satzung wird die Nummer 3. wie folgt neu gefasst: '3. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Forstwirtschaft und der Betrieb von Landwirtschaft. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet scheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.'
6. Beschlussfassung über die Änderung des § 11 der Satzung
Die Forst Ebnath AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Aktienumtausch durchgeführt. Da nunmehr alle ausgegebenen Aktien girosammelverwahrt sind und derzeit nicht beabsichtigt ist, künftig wieder einzelverbriefte Aktienurkunden in Umlauf zu bringen, ist Satz 5 in § 11 Nr. 2 der Gesellschaftssatzung gegenstandslos geworden und soll daher gestrichen werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: In § 11 Nr. 2 der Satzung wird der 5. Satz ersatzlos gestrichen.
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/2014 zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich unter der nachfolgend mitgeteilten Adresse anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Als Nachweis ist eine in Textform erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 03. Februar 2014 (Nachweisstichtag) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis zum Ablauf des 17. Februar 2014 zugehen:
Forst Ebnath AG c/o UniCredit Bank AG CBS51GM 80311 München Fax: 089/5400 - 2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Erwerb und Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionäre an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie oben ('Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts') dargestellt, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular übersandt, das zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen und sind vom Aktionär beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Die vorgenannten Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise von Bevollmächtigungen gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis zum Tag der Hauptversammlung ebenfalls an die oben für die Anmeldung genannte Post- bzw. Faxanschrift oder E-Mailadresse übermittelt werden. Am Tag der Hauptversammlung stehen für diesen Zweck diese E-Mailadresse sowie eine Entgegennahme am Eingangsschalter der Hauptversammlung zur Verfügung. Um den Nachweis der Bevollmächtigung einer Anmeldung eindeutig zuordnen zu können, teilen Sie der Gesellschaft bei per E-Mail übersandten Nachweisen bitte zusätzlich den Namen und Vornamen sowie die Adresse des Aktionärs und - soweit bereits verfügbar - die Eintrittskartennummer mit.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der ausgegebenen und stimmberechtigten Aktien 54.000 Stück.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG: Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 2.700 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (dies entspricht 45.455 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 24. Januar 2014 zugegangen sein. Die Adresse des Vorstands lautet wie folgt:
Forst Ebnath AG Hermannsreuth 9 95683 Ebnath
§ 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten, gilt entsprechend. Die Gesellschaft wird insofern den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller mindestens seit Beginn des 24. November 2013 Inhaber der Aktien sind. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unverzüglich über die Internetseite www.forst-ebnath.de zugänglich gemacht.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG: Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
Forst Ebnath AG Hermannsreuth 9 95683 Ebnath Telefax: +49 (0) 92 34 / 97 48 60
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden wir bei Nachweis der Aktionärsstellung einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet unter www.forst-ebnath.de veröffentlichen. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 09. Februar 2014 bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG: In der Hauptversammlung am 24. Februar 2014 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft www.forst-ebnath.de zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Ebnath, im Januar 2014
Der Vorstand
07.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Forst Ebnath Aktiengesellschaft Hermannsreuth 9 95683 Ebnath Deutschland Telefon: +49 9234 337 Fax: +49 9234 974860 E-Mail: forst.ebnath.ag@t-online.de Internet: http://www.forst-ebnath.de ISIN: DE0005773006 WKN: 577300 Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Forst Ebnath Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.01.2014 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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FORST EBNATH AKTIENGESELLSCHAFT
EBNATH
Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zu der am Montag, den 24. Februar 2014, 16.30 Uhr, im München Marriott Hotel, 80805 München, Berliner Straße 93, im Salon A/B stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Forst Ebnath AG
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012/2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.forst-ebnath.de/hauptversammlung als Bestandteile des Geschäftsberichts der Forst Ebnath AG. Sie werden Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2012/2013 von 1.252.786,42 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 4,00 EUR auf jede 216.000,00 EUR dividendenberechtigte Stückaktie
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 1.036.786,42 EUR
Bilanzgewinn 1.252.786,42 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. Beschlussfassung über die Änderung des § 1 der Satzung
Die Forst Ebnath AG hat ihren Geschäftsbetrieb hinsichtlich des Erwerbs und der Vermietung von Geschäfts- und Wohnimmobilien eingestellt. Auf der anderen Seite beabsichtigt die Gesellschaft, insbesondere zur Arrondierung der Forstflächen, auch landwirtschaftliche Flächen aufzukaufen und insofern den Betrieb von Landwirtschaft aufzunehmen. Die Satzung soll an diesen neuen Geschäftsgegenstand angepasst werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: In § 1 der Satzung wird die Nummer 3. wie folgt neu gefasst: '3. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Forstwirtschaft und der Betrieb von Landwirtschaft. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet scheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.'
6. Beschlussfassung über die Änderung des § 11 der Satzung
Die Forst Ebnath AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Aktienumtausch durchgeführt. Da nunmehr alle ausgegebenen Aktien girosammelverwahrt sind und derzeit nicht beabsichtigt ist, künftig wieder einzelverbriefte Aktienurkunden in Umlauf zu bringen, ist Satz 5 in § 11 Nr. 2 der Gesellschaftssatzung gegenstandslos geworden und soll daher gestrichen werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: In § 11 Nr. 2 der Satzung wird der 5. Satz ersatzlos gestrichen.
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/2014 zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich unter der nachfolgend mitgeteilten Adresse anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Als Nachweis ist eine in Textform erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 03. Februar 2014 (Nachweisstichtag) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis zum Ablauf des 17. Februar 2014 zugehen:
Forst Ebnath AG c/o UniCredit Bank AG CBS51GM 80311 München Fax: 089/5400 - 2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Erwerb und Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionäre an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie oben ('Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts') dargestellt, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular übersandt, das zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen und sind vom Aktionär beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Die vorgenannten Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise von Bevollmächtigungen gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis zum Tag der Hauptversammlung ebenfalls an die oben für die Anmeldung genannte Post- bzw. Faxanschrift oder E-Mailadresse übermittelt werden. Am Tag der Hauptversammlung stehen für diesen Zweck diese E-Mailadresse sowie eine Entgegennahme am Eingangsschalter der Hauptversammlung zur Verfügung. Um den Nachweis der Bevollmächtigung einer Anmeldung eindeutig zuordnen zu können, teilen Sie der Gesellschaft bei per E-Mail übersandten Nachweisen bitte zusätzlich den Namen und Vornamen sowie die Adresse des Aktionärs und - soweit bereits verfügbar - die Eintrittskartennummer mit.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der ausgegebenen und stimmberechtigten Aktien 54.000 Stück.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG: Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 2.700 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (dies entspricht 45.455 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 24. Januar 2014 zugegangen sein. Die Adresse des Vorstands lautet wie folgt:
Forst Ebnath AG Hermannsreuth 9 95683 Ebnath
§ 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten, gilt entsprechend. Die Gesellschaft wird insofern den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller mindestens seit Beginn des 24. November 2013 Inhaber der Aktien sind. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem unverzüglich über die Internetseite www.forst-ebnath.de zugänglich gemacht.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG: Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
Forst Ebnath AG Hermannsreuth 9 95683 Ebnath Telefax: +49 (0) 92 34 / 97 48 60
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden wir bei Nachweis der Aktionärsstellung einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet unter www.forst-ebnath.de veröffentlichen. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 09. Februar 2014 bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG: In der Hauptversammlung am 24. Februar 2014 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft www.forst-ebnath.de zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Ebnath, im Januar 2014
Der Vorstand
07.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Forst Ebnath Aktiengesellschaft Hermannsreuth 9 95683 Ebnath Deutschland Telefon: +49 9234 337 Fax: +49 9234 974860 E-Mail: forst.ebnath.ag@t-online.de Internet: http://www.forst-ebnath.de ISIN: DE0005773006 WKN: 577300 Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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