08.10.2013 15:06:01

DGAP-HV: Foris AG

DGAP-HV: Foris AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.11.2013 in World Conference Center Bonn (WCCB)/ Wasserwerk, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn (Eingang Wasserwerk: Hermann-Ehlers-Straße 29, 53113 Bonn) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: FORIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.11.2013 in World Conference Center Bonn (WCCB)/ Wasserwerk, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn (Eingang Wasserwerk: Hermann-Ehlers-Straße 29, 53113 Bonn) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

08.10.2013 / 15:06

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FORIS AG

Bonn

WKN: 577 580 ISIN: DE0005775803

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung



Der FORIS AG ist am 29. September 2013 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Absatz 1 AktG der Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herrn Bernd Hartmann, deren Anteil zusammen während der letzten drei Monate vor dem Zugang des Einberufungsverlangens mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals betragen hat, zugegangen. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2013 haben die Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herr Bernd Hartmann ihr Einberufungsverlangen nochmals ergänzt und klargestellt. In Umsetzung dieses Einberufungsverlangens laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 15. November 2013, um 12:00 Uhr im World Conference Center Bonn (WCCB)/Wasserwerk, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn (Eingang Wasserwerk: Hermann-Ehlers-Straße 29, 53113 Bonn), stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

Die Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG und Herr Bernd Hartmann haben die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:

1. Beschlussfassung über die Aufhebung von § 7 der Satzung (Änderungen der Satzung)

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG und Herr Bernd Hartmann schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 7 der Satzung in der derzeitigen Fassung wird aufgehoben.

2. Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 7 in die Satzung

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG und Herr Bernd Hartmann schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 7 der Satzung lautet nunmehr:

'§ 7 Änderungen der Satzung

Die Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes.'

3. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 9

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG und Herr Bernd Hartmann schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

Die Satzung wird um einen neuen § 9 wie folgt ergänzt:

'§ 9 Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.'

4. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 10

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG und Herr Bernd Hartmann schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

Die Satzung wird um einen neuen § 10 wie folgt ergänzt:

'§ 10 Immobilienvermögen

Die Veräußerung von Immobilien bedarf eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.'

Angegebene Gründe für das Einberufungsverlangen

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG und Herr Bernd Hartmann haben für ihr Einberufungsverlangen die folgenden Gründe angegeben:

'Die begehrte Satzungsänderung dient dem Schutz vor allem der Minderheitsaktionäre in Anbetracht der veröffentlichten Erwerbsabsicht der Deutsche Balaton AG und soll damit wesentliche inhaltliche Eingriffe in das Unternehmen und dessen rechtliche Gestaltung wie auch eine etwaige Unternehmenszerschlagung verhindern, bzw. nur mit einer weit überwiegenden Mehrheit ermöglichen.

Weiter soll mit der Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen, eine langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens ermöglicht werden, wie sie insbesondere zum Ausbau und zur Absicherung des Risikogeschäfts Prozessfinanzierung sinnvoll erscheint. Dieses Interesse überwiegt etwaige kurzfristige Dividendeninteressen.

Der Immobilienbestand dient als einzige Sicherheit, die für das Risikogeschäft der Prozessfinanzierung zur Verfügung steht. Es ist daher sicherzustellen, dass dieser nicht etwa kurzfristigen Dividendeninteressen dient und im Ergebnis das Kerngeschäft der Prozessfinanzierung einschränkt.

In Anbetracht der vorliegenden Erwerbsabsicht erscheinen ein Zuwarten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht zumutbar und die beantragten Änderungen dringlich.'

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie folgt nachgewiesen haben:

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. einem von der Gesellschaft benannten Empfänger unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung zugehen.

Der Nachweis hat sich daher auf den Beginn des 25. Oktober 2013 (0:00 Uhr) zu beziehen (Nachweisstichtag) und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 8. November 2013 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Bankhaus Gebr. Martin AG HV FORIS AG Kirchstr. 35 73033 Göppingen Fax 0 71 61 - 96 93 17 E-Mail: bgross@martinbank.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes - wie oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung' erläutert - erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse:

FORIS AG Vorstand Kurt-Schumacher-Str. 18-20 53113 Bonn Fax: 02 28 - 9 57 50 27 E-Mail: vorstand@foris.de

Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre das mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandte Formular verwenden.

Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters per Post, per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die verlangenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) sind und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. Oktober 2013 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

FORIS AG Vorstand Kurt-Schumacher-Str. 18-20 53113 Bonn

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die - bei Einhaltung der weiteren Voraussetzungen - nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

FORIS AG Vorstand Kurt-Schumacher-Str. 18-20 53113 Bonn Fax: 02 28 - 9 57 50 27 E-Mail: vorstand@foris.de

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://portal.foris.de im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlungen' unverzüglich zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. Oktober 2013 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat. Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der FORIS AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss der FORIS AG einbezogenen Unternehmen.

Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend angesprochenen Rechten der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung, auf die Übersendung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen sowie auf die Erteilung von Auskunft finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://portal.foris.de/hauptversammlungen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 5.860.000,00 EURO, eingeteilt in 5.860.000 Stückaktien, von denen 370.541 Stückaktien auf eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Der Vorstand hat jedoch kürzlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einziehung von sämtlichen 370.541 eigenen Aktien der Gesellschaft beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die dadurch erfolgende Herabsetzung des Grundkapitals in entsprechender Höhe demnächst wirksam wird.

Informationen nach § 124a AktG und weitere Informationen zur Hauptversammlung: Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft (http://portal.foris.de/hauptversammlungen) der Hauptversammlung zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der außerordentlichen Hauptversammlung ebenfalls unter der Internetadresse http://portal.foris.de/hauptversammlungen bekannt gegeben.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2013 veröffentlicht und wurde darüber hinaus am selben Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

Bonn, im Oktober 2013

Der Vorstand





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08.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch Unternehmen: FORIS AG Kurt-Schumacher-Straße 18-20 53113 Bonn Deutschland Telefon: +49 228 9575020 Fax: +49 228 9575027 E-Mail: ralf.braun@foris.de Internet: http://portal.foris.de ISIN: DE0005775803 WKN: 577580 Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 233790 08.10.2013

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