12.06.2014 15:10:53
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DGAP-HV: Brilliant AG
DGAP-HV: Brilliant Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.07.2014 in Brilliant AG, Gnarrenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Wir laden hiermit die Aktionäre der Brilliant Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Gnarrenburg zu der
am Donnerstag,
dem 31. Juli 2014
um 11.30 Uhr
in den Geschäftsräumen der
Brilliant Aktiengesellschaft,
Brilliantstraße 1,
27442 Gnarrenburg
stattfindenden
35. Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Brilliant AG zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Grundkapital, Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 9.205.200 und ist eingeteilt in 360.000 Stück-Aktien, die jeweils eine Stimme gewähren (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG sowie dem § 16 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 24. Juli 2014, 24:00 Uhr (Anmeldestichtag) unter der nachstehenden Adresse
Brilliant AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS/FWA Am Markt 14-16 28195 Bremen Fax: +49 (0) 421- 3603 153 E-Mail: hv@neelmeyer.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 10. Juli 2014, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag/'Record Date'), Aktionäre der Gesellschaft waren. Der Nachweis über nicht in Girosammlerverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Ein Aktionär, der sich zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (s.o.), kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die erteilte Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage der Vollmacht bei der Einlasskontrolle geschehen; daneben ist eine Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die unten genannte Kontaktadresse möglich. Das Textformerfordernis gilt nicht für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären und sonstigen geschäftsmäßig Handelnden i.S.v. § 135 AktG; hier sind aber in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären außerdem an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der Weisungen aus. Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, müssen sich also zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen (s.o.). Die weiteren notwendigen Unterlagen und Informationen sowie ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.
Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital (also mindestens 18.000 Stück-Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 30. Juni 2014, 24:00 Uhr, unter der unten genannten Kontaktadresse zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die unten genannte Kontaktadresse zu richten. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 16. Juli 2014, der Gesellschaft unter der unten genannten Kontaktadresse zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.brilliant-ag.de/unternehmen/investor-relations.html einschließlich des Namens des Aktionärs und im Fall von Gegenanträgen der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer vorgeschlagenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in allen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht
Nach § 131 AktG kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands des Tagesordnung erforderlich ist.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unten genannte Kontaktadresse zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung; das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Zugängliche Informationen und Unterlagen
Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie die übrigen nach § 124a AktG den Aktionären zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.brilliant-ag.de/unternehmen/investor-relations.html zur Verfügung.
Darüber hinaus liegen der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt.
Kontaktadresse
Mit Ausnahme der Anmeldung zur Hauptversammlung und des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts') sind alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung an folgende Kontaktadresse zu richten:
Brilliant Aktiengesellschaft Investor Relations Brilliantstraße 1 27442 Gnarrenburg Telefax: +49 (0) 4763 - 89 130 E-Mail: investorrelations@brilliant-ag.com
Gnarrenburg, im Juni 2014
Brilliant Aktiengesellschaft
Der Vorstand
12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Brilliant Aktiengesellschaft Brilliantstrasse 1 27442 Gnarrenburg Deutschland E-Mail: investorrelations@brilliant-ag.com Internet: http://www.brilliant-ag.com ISIN: DE0005272702 WKN: 527270 Börsen: Frankfurt, Berlin Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Brilliant Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
12.06.2014 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Brilliant Aktiengesellschaft
Gnarrenburg
ISIN DE0005272702
WKN 527270
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre der Brilliant Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Gnarrenburg zu der
am Donnerstag,
dem 31. Juli 2014
um 11.30 Uhr
in den Geschäftsräumen der
Brilliant Aktiengesellschaft,
Brilliantstraße 1,
27442 Gnarrenburg
stattfindenden
35. Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Brilliant AG zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Grundkapital, Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 9.205.200 und ist eingeteilt in 360.000 Stück-Aktien, die jeweils eine Stimme gewähren (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG sowie dem § 16 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Absatz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 24. Juli 2014, 24:00 Uhr (Anmeldestichtag) unter der nachstehenden Adresse
Brilliant AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS/FWA Am Markt 14-16 28195 Bremen Fax: +49 (0) 421- 3603 153 E-Mail: hv@neelmeyer.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 10. Juli 2014, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag/'Record Date'), Aktionäre der Gesellschaft waren. Der Nachweis über nicht in Girosammlerverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Ein Aktionär, der sich zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (s.o.), kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die erteilte Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen. Dies kann durch Vorlage der Vollmacht bei der Einlasskontrolle geschehen; daneben ist eine Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die unten genannte Kontaktadresse möglich. Das Textformerfordernis gilt nicht für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären und sonstigen geschäftsmäßig Handelnden i.S.v. § 135 AktG; hier sind aber in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären außerdem an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der Weisungen aus. Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, müssen sich also zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen (s.o.). Die weiteren notwendigen Unterlagen und Informationen sowie ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.
Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital (also mindestens 18.000 Stück-Aktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 30. Juni 2014, 24:00 Uhr, unter der unten genannten Kontaktadresse zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die unten genannte Kontaktadresse zu richten. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 16. Juli 2014, der Gesellschaft unter der unten genannten Kontaktadresse zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.brilliant-ag.de/unternehmen/investor-relations.html einschließlich des Namens des Aktionärs und im Fall von Gegenanträgen der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer vorgeschlagenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in allen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht
Nach § 131 AktG kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands des Tagesordnung erforderlich ist.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unten genannte Kontaktadresse zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung; das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Zugängliche Informationen und Unterlagen
Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie die übrigen nach § 124a AktG den Aktionären zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.brilliant-ag.de/unternehmen/investor-relations.html zur Verfügung.
Darüber hinaus liegen der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt.
Kontaktadresse
Mit Ausnahme der Anmeldung zur Hauptversammlung und des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts') sind alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung an folgende Kontaktadresse zu richten:
Brilliant Aktiengesellschaft Investor Relations Brilliantstraße 1 27442 Gnarrenburg Telefax: +49 (0) 4763 - 89 130 E-Mail: investorrelations@brilliant-ag.com
Gnarrenburg, im Juni 2014
Brilliant Aktiengesellschaft
Der Vorstand
12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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