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WKN: 604843 / ISIN: DE0006048432

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14.02.2022 15:44:00

DGAP-CMS: Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Henkel AG & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 // Erwerb eigener Aktien (Vorzugsaktien und Stammaktien) / Ankündigung
Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.02.2022 / 15:44
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Henkel AG & Co. KGaA
Düsseldorf

WKN: 604840 / ISIN: DE0006048408
WKN: 604843 / ISIN: DE0006048432

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien (Vorzugsaktien und Stammaktien) / Ankündigung

Der vom Vorstand der Henkel AG & Co. KGaA mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses am 28. Januar 2022 beschlossene und mit Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag angekündigte Aktienrückkauf von Henkel Vorzugsaktien, ISIN DE 0006048432 ("Vorzugsaktien"), und Henkel Stammaktien, ISIN DE 0006048408 ("Stammaktien"), beginnt am 15. Februar 2022.

Im Zeitraum vom 15. Februar 2022 bis längstens zum 31. März 2023 sollen Vorzugs- und Stammaktien im Gesamtwert von bis zu 1 Milliarde EUR zurückgekauft werden. Von diesem Gesamtwert soll ein Teilbetrag von bis zu 800 Millionen Euro auf die Vorzugsaktien ("maximaler Investitionsbetrag Vorzugsaktien") bzw. von bis zu 200 Millionen Euro auf die Stammaktien ("maximaler Investitionsbetrag Stammaktien") entfallen (sämtliche Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Der maximale Investitionsbetrag Vorzugsaktien entspricht bei einem Kurswert von derzeit ca. 75,62 EUR je Vorzugsaktie (XETRA-Schlusskurs vom 11. Februar 2022) insgesamt ca. Stück 10.579.211 Vorzugsaktien. Soweit der Rückkauf zu hiervon abweichenden Kursen durchgeführt wird, ändert sich die Anzahl der zurückgekauften Vorzugsaktien (bei gleichbleibendem maximalen Investitionsbetrag Vorzugsaktien) entsprechend. Jedoch darf die Zahl der im Zuge des Aktienrückkaufs zu erwerbenden Vorzugsaktien Stück 12.695.054 Vorzugsaktien (ca. 7,13% der ausgegebenen Vorzugsaktien und ca. 2,90% des Grundkapitals) nicht übersteigen.

Der maximale Investitionsbetrag Stammaktien entspricht bei einem Kurswert von derzeit ca. 72,00 EUR je Stammaktie (XETRA-Schlusskurs vom 11. Februar 2022) insgesamt ca. Stück 2.777.777 Stammaktien. Soweit der Rückkauf zu hiervon abweichenden Kursen durchgeführt wird, ändert sich die Anzahl der zurückgekauften Stammaktien (bei gleichbleibendem maximalen Investitionsbetrag Stammaktien) entsprechend. Jedoch darf die Zahl der im Zuge des Aktienrückkaufs zu erwerbenden Stammaktien Stück 3.333.333 Stammaktien (ca. 1,28% der ausgegebenen Stammaktien und ca. 0,76% des Grundkapitals) nicht übersteigen.

Henkel beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien zunächst als eigene Aktien zu halten; eine Einziehung und eine entsprechende Herabsetzung des Grundkapitals bleiben vorbehalten. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 8. April 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (Stamm- und/oder Vorzugsaktien) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch, die den Erwerb von maximal 10 % der Grundkapitals, das entspricht Stück 43.795.875 Aktien, bis zum 7. April 2024 ermöglicht. Derzeit hält die Gesellschaft bereits Stück 3.680.552 Vorzugsaktien als eigene Aktien.

Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das innerhalb des vorgenannten Zeitraums selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Henkel AG & Co. KGaA, das Mandat des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und ein oder mehrere andere Kreditinstitute zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit unterbrochen und wiederaufgenommen beziehungsweise eingestellt werden.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 8. April 2019 erteilten Ermächtigung durchgeführt werden. Danach darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je zurück erworbener Henkel-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Henkel-Aktien derselben Gattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Handelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Aktienrückerwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen abzuwickeln (sog. Safe Harbor Regelungen). Entsprechend dieser Regelungen darf in Bezug auf die jeweilige Aktiengattung u.a. der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase, und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert. Das Kreditinstitut darf ferner bezogen auf die jeweilige Aktiengattung an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.

Zudem wird die Henkel AG & Co. KGaA über die Fortschritte des Aktienrückkaufs auf ihrer Webseite unter www.henkel.de/ir bzw. www.henkel.com/ir regelmäßig informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Düsseldorf, 14. Februar 2022

Henkel AG & Co. KGaA

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Henkel AG & Co. KGaA
Henkel Str. 67
40191 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.henkel.de

 
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