15.12.2017 16:14:41
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DGAP-Adhoc: SINNERSCHRADER AG: VORSTAND UND AUFSICHTSRAT WERDEN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG EINE DIVIDENDE VON 0,04 EURO JE AKTIE VORSCHLAGEN
SINNERSCHRADER AG: VORSTAND UND AUFSICHTSRAT WERDEN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG EINE DIVIDENDE VON 0,04 EURO JE AKTIE VORSCHLAGEN
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DGAP-Ad-hoc: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Dividende
SINNERSCHRADER AG: VORSTAND UND AUFSICHTSRAT WERDEN DER ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG EINE DIVIDENDE VON 0,04 EURO JE AKTIE VORSCHLAGEN
15.12.2017 / 16:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Aufsichtsrat der SinnerSchrader Aktiengesellschaft hat heute auf
Vorschlag des Vorstands beschlossen, der für den 31. Januar 2018 geplanten
ordentlichen Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft die
Ausschüttung einer Dividende aus dem Bilanzgewinn zum 31. August 2017 in
Höhe von 0,04 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Begründet durch die Tatsache, dass der Bilanzgewinn für das abgelaufene
Geschäftsjahr wirtschaftlich bereits bei Abfindung und Ausgleich im Rahmen
des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags berücksichtigt worden ist,
hatte die Accenture Digital Holdings GmbH, Mehrheitsaktionärin der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft, dem Vorstand vorab mitgeteilt, zusätzlich
zu der Abfindung oder dem Ausgleich gemäß Beherrschungs-und
Gewinnabführungsvertrag nur eine Mindestdividende von 0,04 Euro je Aktie -
die sich an den Anforderungen von § 254 Aktiengesetz orientiert - zu
unterstützen.
Bei ihrer Entscheidung über die Höhe der Dividende haben Vorstand und
Aufsichtsrat u. a. diesem Umstand Rechnung getragen.
Der nach Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn soll in die Gewinnrücklagen
eingestellt werden.
Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung wird in der kommenden Woche
im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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