21.11.2018 16:10:41
|
DGAP-Adhoc: Korrektur der Veröffentlichung vom 21.11.2018, 10:18 Uhr CET/CEST - Solvesta AG: Vorläufiger Beschluss des Amtsgerichts München über Anträge zur Insolvenzeröffnung
DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Sonstiges _________________________________________________________________ Ad hoc-Meldung vom 21. November 2018 Solvesta AG: KORREKTURMITTEILUNG zur Ad hoc-Meldung vom 21. November 2018, 10:18 Uhr München, 21. November 2018 - Solvesta AG: Das Wort "Vorläufiger" vor dem Wort "Beschluss" in der Überschrift der Ad hoc-Meldung vom 21. November 2018, 10:18 Uhr, ist versehentlich im Text der Meldung stehen geblieben. Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 15. November 2018, mit dem das Gericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) am 15. November 2018 um 10:00 Uhr eröffnet hat, ist nicht vorläufig. Gegen den Beschluss ist noch das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet. Der Vorstand hält den Beschluss des Amtsgerichts München vom 15. November 2018 für unzutreffend und lässt deshalb die Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss durch die Verfahrensbevollmächtigten der Solvesta AG im Eröffnungsverfahren prüfen. Der Vorstand Solvesta AG
21.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Solvesta AG |
Flößergasse 7 | |
81369 München | |
Deutschland | |
Telefon: | 089 55266890 |
Fax: | 089 552668999 |
E-Mail: | info@solvesta.eu |
Internet: | www.solvesta.eu |
ISIN: | DE000A12UKD1 |
WKN: | A12UKD |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
749661 21.11.2018 CET/CEST
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Solvesta AGmehr Nachrichten
Keine Nachrichten verfügbar. |