21.11.2018 16:10:41

DGAP-Adhoc: Korrektur der Veröffentlichung vom 21.11.2018, 10:18 Uhr CET/CEST - Solvesta AG: Vorläufiger Beschluss des Amtsgerichts München über Anträge zur Insolvenzeröffnung

DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Korrektur der Veröffentlichung vom 21.11.2018, 10:18 Uhr CET/CEST - Solvesta AG: Vorläufiger Beschluss des Amtsgerichts München über Anträge zur Insolvenzeröffnung

21.11.2018 / 16:10 CET/CEST
Korrektur einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad hoc-Meldung vom 21. November 2018

Solvesta AG: KORREKTURMITTEILUNG zur Ad hoc-Meldung vom 21. November 2018, 10:18 Uhr

München, 21. November 2018 - Solvesta AG: Das Wort "Vorläufiger" vor dem Wort "Beschluss" in der Überschrift der Ad hoc-Meldung vom 21. November 2018, 10:18 Uhr, ist versehentlich im Text der Meldung stehen geblieben. Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 15. November 2018, mit dem das Gericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) am 15. November 2018 um 10:00 Uhr eröffnet hat, ist nicht vorläufig. Gegen den Beschluss ist noch das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet. Der Vorstand hält den Beschluss des Amtsgerichts München vom 15. November 2018 für unzutreffend und lässt deshalb die Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss durch die Verfahrensbevollmächtigten der Solvesta AG im Eröffnungsverfahren prüfen.

Der Vorstand

Solvesta AG
Flößergasse 7
81369 München
Telefon: +49 (0) 89 5526689-0
Telefax: +49 (0) 89 5526689-99
Homepage: www.solvesta.eu
E-Mail: info@solvesta.eu


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Solvesta AG
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