11.07.2016 16:36:41
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DGAP-Adhoc: HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe
HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe
HORNBACH Baumarkt AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
11.07.2016 16:36
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durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe
Bornheim, 11. Juli 2016. Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG mit Sitz in
Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen,
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 50.000 Stück eigene Aktien zu erwerben.
Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2016
geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden. Der
Rückkauf dient damit dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms i.S.d.
Artikel 5 Abs. 2 c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. April 2014.
Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe
der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2014 und
gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März
2016.
Der Aktienrückkauf wird am 1. August 2016 beginnen und ist bis zum Ende des
Geschäftsjahres 2016/2017 (Bilanzstichtag 28. Februar 2017) zeitlich
befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder
überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der
Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen
Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über
dem Preis nach Maßgabe von Artikel 3 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 liegt. Orders für Rückkäufe
werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von
Auktionsphasen abgegeben werden und zu Beginn einer Auktionsphase
bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden. Der
maximale Gesamtkaufpreis, für den Aktien durch die HORNBACH Baumarkt AG
erworben werden sollen, beträgt EUR 1.700.000,00.
Der Aktienrückkauf wird "billigst Interesse wahrend" unter Führung eines
Kreditinstituts durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt
des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft trifft.
Im Hinblick auf die Menge der zu erwerbenden Aktien dürfen pro Tag nicht
mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes im Xetra-
Handel der Frankfurter Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der
durchschnittliche Tagesumsatz des jeweiligen Handelssegments ist vom
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
Die Veröffentlichung der durchgeführten Transaktionen erfolgt über ein
europaweites Informationsverbreitungssystem und durch Übermittlung auf
elektronischem Weg an Medien, bei denen sich die Öffentlichkeit
vernünftigerweise darauf verlässt, dass sie eine effektive Verbreitung der
Information sicherstellen. Außerdem werden die Mitteilungen im Internet
unter www.hornbach-holding.de in der Rubrik Investor Relations/Aktien/
Aktienrückkauf veröffentlicht und dem Unternehmensregister zur Speicherung
übermittelt.
11.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HORNBACH Baumarkt AG
Hornbachstraße
76878 Bornheim bei Landau/Pfalz
Deutschland
Telefon: +49 (0)6348 / 60 00
Fax: +49 (0)6348 / 60 40 00
E-Mail: info@hornbach.de
Internet: www.hornbach.de
ISIN: DE0006084403
WKN: 608440
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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