29.06.2016 21:33:40
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DGAP-Adhoc: FORIS AG: Ergebnisbelastung durch außerordentlichen Steueraufwand
FORIS AG: Ergebnisbelastung durch außerordentlichen Steueraufwand
FORIS AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
29.06.2016 21:34
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Ergebnisbelastung durch außerordentlichen Steueraufwand
Das Ergebnis 2016 der FORIS AG wird durch eine heute ergangene Entscheidung
des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung des Geschäftsbereiches
Vorratsgesellschaften in Höhe von insgesamt rund 1.365 TEUR außerordentlich
belastet. Der Steueraufwand resultiert sowohl aus der bilanziellen
Berücksichtigung der streitbefangenen Jahre bis 2009 und der Folgejahre als
auch den Auswirkungen auf die latenten Steuererstattungsansprüche.
Der hierdurch erwartete Liquiditätsabfluss beträgt rund 315 TEUR. Das
Finanzgericht Köln hatte im Jahr 2014 noch ein für die FORIS AG positives
Urteil betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im
Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften ab dem Jahr 2005 gefällt.
Gegen dieses Urteil hatte das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt. Der
Bundesfinanzhof ist mit seiner heutigen Entscheidung dem Begehren der
Finanzverwaltung gefolgt. Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen,
werden wir die weiteren rechtlichen Möglichkeiten der FORIS AG prüfen. Von
dieser Entscheidung sind alle gewerblichen Verkäufer von
Vorratsgesellschaften betroffen.
Nach aktuellem Kenntnisstand der Gesellschaft wird das Halbjahresergebnis
2016 daher deutlich negativ ausfallen. Eine konkrete Einschätzung zu dem
für das Gesamtjahr 2016 erwarteten Ergebnis ist aufgrund des volatilen
Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung weiterhin nicht verlässlich
möglich. Der Halbjahresfinanzbericht 2016 der FORIS AG wird am 9. August
2016 veröffentlicht.
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