12.02.2016 13:49:39

DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren

EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

12.02.2016 13:49

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mülheim an der Ruhr, 12. Februar 2016

Das Landgericht Duisburg hat mit Urteil vom 11. Februar 2016, das der EASY

SOFTWARE AG heute zugegangen ist, die EASY Solutions GmbH, den ehemaligen

Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner und das ehemalige

Vorstandsmitglied Josef Gemeri als Gesamtschuldner verurteilt, an die EASY

SOFTWARE AG Schadensersatz in Höhe von EUR 400.000,00 nebst Zinsen zu

zahlen. Zudem wurden die EASY Solutions GmbH und Manfred A. Wagner als

Gesamtschuldner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG weiteren Schadensersatz

in Höhe von EUR 83.440,33 zuzüglich Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus hat

das Landgericht Duisburg festgestellt, dass Manfred A. Wagner und Josef

Gemeri als Gesamtschuldner sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen haben,

die der EASY SOFTWARE AG aus der Übernahme von Bürgschaften zur Absicherung

von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH und aus der Zahlung auf

Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH bis zu einem erstrangigen

Haftungsbetrag von EUR 400.000,00 entstanden sind oder entstehen werden.

Manfred A. Wagner hat darüber hinaus sämtliche weiteren Schäden zu

ersetzen, die der EASY SOFTWARE AG aus der Übernahme von Bürgschaften zur

Absicherung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH und aus der

Zahlung auf Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH bis über einen

Haftungsbetrag von EUR 400.000,00 hinaus entstanden sind oder entstehen

werden. Die Klage gegen das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Glücks

wurde abgewiesen.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 28. August 2013 zu Tagesordnungspunkt

11 hatte der von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012 bestellte besondere

Vertreter namens der Gesellschaft die vorgenannten ehemaligen

Organmitglieder und die EASY Solutions GmbH auf Aufwendungs- und

Schadensersatz verklagt; nach Abberufung haben der Vorstand und der

Aufsichtsrat das Verfahren fortgeführt.

Die Verurteilung bezieht sich auf die Übernahme einer Bürgschaft durch die

EASY SOFTWARE AG zur Absicherung einer Kontokorrentverbindlichkeit der EASY

Solutions GmbH und Begleichung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions

GmbH durch die EASY SOFTWARE AG sowie den Anspruch auf Zinszahlung auf die

übernommenen Verbindlichkeiten zugunsten der EASY Solutions GmbH. Zum

maßgeblichen Zeitpunkt gehörte die EASY Solutions GmbH nicht der

EASY-Gruppe an; Mehrheitsgesellschafterin war die von Manfred A. Wagner

kontrollierte IPM Industrie Participation Management M.A. Wagner GmbH.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Schadensersatzverfahren sind noch nicht beendet.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

Telefon: +49(0) 208 450 16-0

Fax: +49(0) 208 450 16-90

E-Mail: investor@easy.de

Internet: www.easy.de

ISIN: DE0005634000

WKN: 563400

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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