08.04.2019 15:15:29
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DGAP-Adhoc: curasan verschiebt Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte 2018
DGAP-Ad-hoc: curasan AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Für die Beurteilung der Fortführungsprognose der Gesellschaft ist die erfolgreiche Begebung der Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu EUR 4.999.990,00, die den Aktionären derzeit im Rahmen einer Bezugsfrist angeboten werden von maßgeblicher Bedeutung. Da die Bezugsfrist erst am 17.April 2019 um 16.00 Uhr endet, sodass das endgültige Bezugsergebnis aufgrund der Osterfeiertage aus abwicklungstechnischen Gründen nicht vor dem 23. April 2019 nach den Osterfeiertagen ermittelt werden kann, und erst im Anschluss daran eine Privatplatzierung etwaiger nicht bezogener Wandelschuldverschreibungen durchgeführt werden kann, hat der Abschlussprüfer der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass der ursprünglich angenommene Zeitrahmen für die Aufstellung und Prüfung der Abschlüsse der curasan AG nicht ausreichen wird. Die Ergebnisse aus dem Bezugsangebot und einer etwaigen Privatplatzierung sind für die Beurteilung des Abschlusses der curasan AG und des Konzernabschlusses von erheblicher Relevanz. Diese werden der Gesellschaft aus heutiger Sicht voraussichtlich frühestens am oder um den 26. April 2019 vorliegen. Im Anschluss daran müssen diese Ergebnisse sowohl auf Ebene der curasan AG als auch im Hinblick auf die Konzernbilanzierung durch den Abschlussprüfer nachvollzogen und beurteilt werden. Erst wenn dies abgeschlossen ist, kann der Abschlussprüfer den Jahres- und Konzernabschluss 2018 dahingehend würdigen, ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass unter Berücksichtigung der Fortführungsprognose ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird. Die Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss 2018 soll bis spätestens 13. Mai 2019 erfolgen. Die Terminierung der Hauptversammlung für den 26.06.2019 wird dadurch voraussichtlich nicht gefährdet.
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