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DGAP-Adhoc: COLEXON Energy AG: Hauptversammlung stimmt Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der 7C Solarparken NV zu
COLEXON Energy AG: Hauptversammlung stimmt Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der 7C Solarparken NV zu
COLEXON Energy AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
17.04.2014 19:38
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hamburg, den 17. April 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der COLEXON
Energy AG, Hamburg (WKN: 525070, ISIN: DE005250708; Börse: Regulierter
Markt in Frankfurt/Main (General Standard)), hat heute auf Vorschlag der
Verwaltung hin verschiedene Kapitalmaßnahmen beschlossen. Dies umfasst
zunächst - nach vorheriger Glättung durch Einziehung einer einzigen
unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie - die Herabsetzung des
Grundkapitals der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 durch Zusammenlegung von
Aktien auf EUR 8.872.278,00. Anschließend soll das Grundkapital im Wege
einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 24.717.000 neuen Aktien
um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 33.589.278,00 erhöht werden.
Gegenstand der Sacheinlage sind Aktien des belgischen Solarunternehmens 7C
Solarparken NV, Mechelen. Zeichnungsberechtigt sind dementsprechend
ausschließlich die Aktionäre der 7C Solarparken NV, das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Überdies hat die
Hauptversammlung den Vorstand angewiesen, nach Eintragung der
Kapitalherabsetzungen eine mit Optionsrechten auf Colexon-Aktien verbundene
Anleihe (Optionsanleihe) mit einem Volumen von bis zu ca. EUR 1.500.000 und
einer Laufzeit von 12 Monaten bei einem festen Zinssatz von 3 % p.a. unter
Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Bezugsverhältnis 2:1)
zu begeben. Zugleich wurde ein entsprechendes genehmigtes Kapital i.H.v.
bis zu EUR 4.436.139,00 beschlossen, aus dem die mit der Anleihe
verbundenen Optionsrechte bedient werden sollen.
Über die vorstehend genannten Maßnahmen wurde in einer einheitlichen
Blockabstimmung entschieden. Dabei votierten 94,37 % des in der
Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals bei einer Präsenz von 46,73 %
des gesamten Grundkapitals für den entsprechenden Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat.
Darüber hinaus wurde Herr Markus Kienle als neues Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Er ersetzt Herrn Markus Neumann, der zum Ablauf der
heutigen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Die
Beschlussvorschläge zur Entlastung der Organmitglieder für 2013 sowie der
Bestellung des Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers für 2014 wurden
angenommen. Der Beschlussvorschlag zur Erneuerung der Ermächtigung zum
Erwerb und der Verwendung eigener Aktien wurde abgelehnt. Wie erwartet
haben einige Aktionäre in der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll
erklärt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der gefassten Beschlüsse wird auf
die Einladung zur Hauptversammlung verwiesen, die am 10. März 2014 im
Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Kontakt:
COLEXON Energy AG
Große Elbstr. 43
22767 Hamburg
Deutschland
FON: +49 (0)40. 28 00 31-100
FAX: +49 (0)40. 28 00 31-102
EMAIL: info@colexon.de
www.colexon.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: COLEXON Energy AG
Große Elbstraße 43
22767 Hamburg
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E-Mail: info@colexon.de
Internet: www.colexon.de
ISIN: DE0005250708
WKN: 525070
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
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