15.04.2016 13:17:36
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DGAP-Ad hoc: Saint-Gobain Oberland AG
Saint-Gobain Oberland AG / Schlagwort(e): Sonstiges
15.04.2016 13:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bad Wurzach, 15. April 2016 - Wie am 15. Dezember 2015 angekündigt,
beabsichtigen die Horizon Holdings Germany GmbH ("HHGG") und die
Saint-Gobain Oberland Aktiengesellschaft ("SGO") den Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gemäß §§ 291 ff. AktG mit der
HHGG als herrschendem Unternehmen und der SGO als beherrschtem Unternehmen.
Die von der HHGG und der SGO gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung der
SGO beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant
Thornton AG ("Warth & Klein") hat den Gesellschaften heute die Ergebnisse
ihrer Unternehmensbewertung der SGO nach dem Bewertungsstandard IDW S1
mitgeteilt. Hiernach hat Warth & Klein für den den außenstehenden
Aktionären der SGO anzubietenden festen Ausgleich nach § 304 AktG einen
Betrag von EUR 17,06 (dies entspricht einem Betrag von EUR 20,27 vor
aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je SGO-Aktie für
jedes volle Geschäftsjahr und für die Abfindung nach § 305 AktG einen
Betrag von EUR 433,02 je SGO-Aktie ermittelt. Der von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte Durchschnittskurs der
SGO-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 15. Dezember 2015
erfolgten Bekanntmachung über die Absicht, einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abschließen zu wollen, beträgt EUR 373,11 je
SGO-Aktie. Da der Durchschnittskurs unter dem von Warth & Klein ermittelten
Abfindungsbetrag liegt, wird er für die endgültige Ermittlung der Abfindung
voraussichtlich nicht heranzuziehen sein.
Die endgültigen Beträge der gemäß § 305 AktG zu vereinbarenden Abfindungszahlung und der gemäß § 304 AktG zu vereinbarenden Ausgleichszahlung werden nach Vorliegen des finalen Prüfungsberichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch den Vorstand der SGO und die Geschäftsführung der HHGG festgelegt. Neben den Entscheidungen des Vorstands der SGO und der Geschäftsführung der HHGG über den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bedarf dieser zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Aufsichtsrats der SGO, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der HHGG, der Zustimmung der für den 8. Juni 2016 geplanten Hauptversammlung der SGO sowie der Eintragung in das Handelsregister der SGO.
15.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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