17.03.2005 07:59:00
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DGAP-Ad hoc: RTV Family Entertainment AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Jahresabschluss
RTV Family Entertainment legt Jahresabschluss 2004 vor
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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RTV legt Jahresabschluss 2004 vor und weist auf finanzielle Risiken während
des Jahres 2005 hin
RTV hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004 einen Umsatz in Höhe von 6,4 Mio.
EUR (Vorjahr: 9,1 Mio. EUR) erzielt. Das Unternehmen weist sonstige
betriebliche Erträge in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) aus, die
auch aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten resultieren.
Insgesamt hat RTV Abschreibungen in Höhe von 4,7 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio.
EUR) vorgenommen. Hierin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe
von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR). Das EBIT beträgt minus 2,9 Mio. EUR
(Vorjahr: minus 1,4 Mio. EUR). Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit beträgt minus 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: minus 2,3 Mio. EUR).
RTV hatte zum 31.12.2004 ein Eigenkapital in Höhe von 3,5 Mio. EUR (Vorjahr:
7,6 Mio. EUR). Aufgrund der deutlich reduzierten Kostenstruktur gelang es, den
Cash Flow nach Investitionen von minus 0,9 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR zu
verbessern.
Im laufenden Geschäftsjahr werden Zahlungsverpflichtungen in Höhe von ca. 3,0
Mio. EUR gegenüber Videal TV und Film Coproduktions GmbH (Videal) aus
Vertriebsgarantien für die in der Vergangen-heit gemeinsam hergestellten
Programme fällig. Unverändert verweigert Videal die Zustimmung zu der ihm
Frühjahr 2004 mit der EM.TV AG geschlossenen Vertriebsvereinbarung. Das in
diesem Zu-sammenhang vor dem Landgericht Hamburg anhängige Gerichtsverfahren
dauert an. Durch die ver-weigerte Zustimmung sind ca. 20% der Programme von
RTV in ihrer Auswertung durch EM.TV blockiert. Unter anderem aus diesem Grund
sieht sich RTV nicht an die vollständige Zahlung der noch offenen
Vertriebsgarantien gebunden.
RTV geht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses davon aus, dass
trotz des bisher seitens Videal gezeigten Beharrens auf ihrer Rechtsposition
im ersten Halbjahr 2005 ein tragbarer Kompromiss zur Lösung des bestehenden
Konflikts gefunden werden kann. Ausdrücklich ist jedoch darauf hinzuweisen,
dass - falls ein solcher Kompromiss nicht erzielt werden kann - aus heutiger
Sicht RTV zur Jahresmitte 2005 erhebliche Schwierigkeiten haben würde, die von
Videal beanspruchten Zahlungen in voller Höhe zu leisten. Damit würde sich
möglicherweise ein weiterer langwieriger Rechtsstreit darüber anschließen, ob
und in welcher Höhe der Videal tatsächlich noch Zahlungs-ansprüche gegen RTV
zustehen bzw. ob und in welcher Höhe RTV ihrerseits Gegenansprüche gegen
Videal auf Schadensersatz zustehen. Unter den genannten Umständen kann daher
auch die Bean-tragung eines Insolvenzverfahrens seitens RTV nicht
ausgeschlossen werden.
RTV trägt weiterhin aufgrund der hohen Bankverbindlichkeiten und des
Gesellschafterdarlehens jedes Jahr eine erhebliche Zinslast. Auch hier ist
spätestens zum Jahresende eine Vereinbarung über die Rückführung der
Bankverbind-lichkeiten und des Gesellschafterdarlehens herbei zu führen.
Sowohl die Banken als auch die Ravensburger AG haben ihre Bereitschaft zur
Erarbeitung einer für alle Seiten tragbaren Lösung signalisiert, setzen jedoch
voraus, dass hierzu im Vorfeld der bereits dargelegte Konflikt mit Videal
einer Lösung zugeführt ist.
Falls es entgegen der derzeitigen Einschätzung nicht gelingen sollte, im
Vorfeld der Fälligkeiten mit Videal einvernehmliche Vergleichsvereinbarungen
abzuschließen und im Jahr 2005 Vereinbarungen zu erzielen, die die weitere
Finanzierung der Gesellschaft sicherstellen, wäre eine Fortführung der RTV
erheblich gefährdet.
Der vollständige Geschäftsbericht 2004 steht auf der Unternehmenshomepage
(http://www.rtv-ag.de / Rubrik Investor Services) zur Verfügung.
München, 17. März 2005
RTV Family Entertainment AG
Torsten Weihrich
Tel.: 089 99727117
Email: ir@rtv-ag.de
RTV Family Entertainment AG
Cuvilliesstr. 14a
81679 München
Deutschland
ISIN: DE0005408918
WKN: 540891
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.03.2005
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