CDAX
28.01.2013 18:03:28
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DGAP-Ad hoc: RM Rheiner Management AG
DGAP-Adhoc: RM Rheiner Management AG: Verlangen zur Einberufung einer a.o. Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG
Tagesordnung:
1. Abberufung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern Aus Sicht der Allerthal-Werke AG sind bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrates der RM Rheiner Management AG die Anteilseigner nicht mehr angemessen vertreten. Zudem hat die Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG vom 30. August 2012 durch Satzungsänderung eine Verkleinerung des Aufsichtsrates auf drei Mitglieder beschlossen. Dieser Beschluss ist nach Eintragung im Handelsregister zwischenzeitlich wirksam geworden. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Aufsichtsrates mit vier amtierenden Mitgliedern entspricht darüber hinaus auch nicht mehr dem gesetzlichen Leitbild, wonach der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern oder eine durch drei teilbaren Zahl von Mitgliedern besteht (§ 95 AktG). Dies kann u.a. dazu führen, dass Beschlussfassungen im Aufsichtsrat deutlich schwieriger sind, als bei Beachtung des gesetzlichen Leitbildes.
Die Allerthal-Werke AG schlägt daher die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der RM Rheiner Management AG wie folgt vor:
A Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Veit Paas Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Veit Paas mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.
B Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Cordula Steinemann Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Cordula Steinemann mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.
2. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Für den Fall, dass die Hauptversammlung sowohl das Aufsichtsratsmitglied Veit Paas als auch das Aufsichtsratsmitglied Cordula Steinemann abberuft, bedarf es der Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der RM Rheiner Management AG besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG letzter Halbsatz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (dieser geändert mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2012) aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für den Rest der ursprünglichen Amtsdauer von Herrn Veit Paas (bzw. Frau Cordula Steinemann), d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012 beschließt,
Herrn Bernd Reeker, Meerbusch, Geschäftsführer der Reeker Beteiligungsgesellschaft mbH, Meerbusch
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Reeker ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
- Ende der Tagesordnung -
Der Vorstand der RM Rheiner Management wird das Einberufungsverlangen prüfen und unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten.
Köln, 28 Januar 2013
Der Vorstand
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Hans Peter Neuroth Mitglied des Vorstands der RM Rheiner Management AG Friesenstrasse 50, 50670 Köln
Tel. (02 21) 8 20 32- 0 Fax (02 21) 8 20 32- 30
email silvia.schneider@rheiner-management.de
web www.rheiner-management.de
28.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: RM Rheiner Management AG Friesenstraße 50 50670 Köln Deutschland Telefon: 0221-820320 Fax: 0221-82032-30 E-Mail: info@rheiner-management.de Internet: www.rheiner-management.de ISIN: DE0007018707 WKN: 701870 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
RM Rheiner Management AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Personalie
28.01.2013 18:03
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Verlangen zur Einberufung einer a.o. Hauptversammlung der RM Rheiner
Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG
Die Aktionärin Allerthal-Werke AG hat mit Schreiben vom heutigen Tage die
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der RM Rheiner
Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG mit folgender Tagesordnung verlangt.
Tagesordnung:
1. Abberufung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern Aus Sicht der Allerthal-Werke AG sind bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrates der RM Rheiner Management AG die Anteilseigner nicht mehr angemessen vertreten. Zudem hat die Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG vom 30. August 2012 durch Satzungsänderung eine Verkleinerung des Aufsichtsrates auf drei Mitglieder beschlossen. Dieser Beschluss ist nach Eintragung im Handelsregister zwischenzeitlich wirksam geworden. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Aufsichtsrates mit vier amtierenden Mitgliedern entspricht darüber hinaus auch nicht mehr dem gesetzlichen Leitbild, wonach der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern oder eine durch drei teilbaren Zahl von Mitgliedern besteht (§ 95 AktG). Dies kann u.a. dazu führen, dass Beschlussfassungen im Aufsichtsrat deutlich schwieriger sind, als bei Beachtung des gesetzlichen Leitbildes.
Die Allerthal-Werke AG schlägt daher die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der RM Rheiner Management AG wie folgt vor:
A Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Veit Paas Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Veit Paas mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.
B Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Cordula Steinemann Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Cordula Steinemann mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.
2. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Für den Fall, dass die Hauptversammlung sowohl das Aufsichtsratsmitglied Veit Paas als auch das Aufsichtsratsmitglied Cordula Steinemann abberuft, bedarf es der Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der RM Rheiner Management AG besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG letzter Halbsatz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (dieser geändert mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2012) aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für den Rest der ursprünglichen Amtsdauer von Herrn Veit Paas (bzw. Frau Cordula Steinemann), d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012 beschließt,
Herrn Bernd Reeker, Meerbusch, Geschäftsführer der Reeker Beteiligungsgesellschaft mbH, Meerbusch
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Reeker ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
- Ende der Tagesordnung -
Der Vorstand der RM Rheiner Management wird das Einberufungsverlangen prüfen und unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten.
Köln, 28 Januar 2013
Der Vorstand
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Hans Peter Neuroth Mitglied des Vorstands der RM Rheiner Management AG Friesenstrasse 50, 50670 Köln
Tel. (02 21) 8 20 32- 0 Fax (02 21) 8 20 32- 30
email silvia.schneider@rheiner-management.de
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28.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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