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09.05.2005 17:18:00
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DGAP-Ad hoc: OTI On Track Innovations Ltd.
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
DE-LISTING
OTI PLANT DE-LISTING VON DER FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Fort Lee, NJ - May 9, 2005 - On Track Innovations Ltd. (OTI) (NASDAQ: OTIV;
Prime Standard (Frankfurt): OT5), gab heute bekannt, bei der diesjährigen
Hauptversammlung am 27. Mai 2005 um 08:00 (israelischer Zeit) in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in Rosh-Pina, Israel, die Aktionäre über den
Widerruf der Zulassung (De-Listing) der am Prime Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse zugelassenen Aktien der Gesellschaft entscheiden lassen wird.
Die Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Nasdaq wird aufrechterhalten.
On Track Innovations Ltd.
Z.H.R. Idustrial Zone
12000 P.O. Box 32 Rosh Pina
Israel
ISIN: IL0010834682
WKN: 924895
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.05.2005
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Das OTI Management ist zu dem Schluss gekommen, dass sich die zusätzlichen
Kosten, die mit einer Doppelnotierung (Dual Listing) an der NASDAQ, New York
(USA), und dem Prime Standard, Frankfurt (Germany) verbunden sind, nicht durch
das Handelsvolumen der OTI Aktien in Deutschland rechtfertigen lassen.
Wenngleich ein Handel mit OTI Aktien an der NASDAQ weiterhin möglich sein
wird, kann die Gesellschaft mit dieser Maßnahme ihre Bemühungen um
Kostenreduzierung fortsetzen.
Ende der Meldung (c)DGAP
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