30.06.2005 18:23:00
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DGAP-Ad hoc: Energiedienst Holding AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Investitionsentscheidung
Baubeschluss für das Wasserkraftwerk Rheinfelden
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ad hoc Mitteilung
- gemäss Art. 72 des Kotierungsreglements der Schweizer Börse SWX -
- gemäss § 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG -
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Baubeschluss für das Wasserkraftwerk Rheinfelden
Inbetriebnahme ist in 2011 zu erwarten
Der Aufsichtsrat der Energiedienst AG, Rheinfelden, hat am 30. Juni 2005
beschlossen, unmittelbar im Anschluss an den Bau des Stauwehrs in Rheinfelden
das neue Rheinwasserkraftwerk zu bauen, und hat dafür Mittel in Höhe von 277,2
Mio. EUR bewilligt. Ebenfalls am 30. Juni 2005 haben der Verwaltungsrat der
Energiedienst Holding AG, Laufenburg/Schweiz, und der Aufsichtsrat der EnBW
Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, diesem Beschluss zugestimmt.
Mit dem neuen Kraftwerk wird die Leistung am historischen Wasserkraft-Standort
in Rheinfelden von derzeit 26 Megawatt (MW) auf 100 MW erhöht. Die jährliche
Stromproduktion wird sich von derzeit 190 Millionen Kilowattstunden (kWh) auf
600 Millionen kWh erhöhen.
Ansprechpartner:
Thomas Zwigart
Leiter Personal und Kommunikation
Säckinger Str. 67
79725 Laufenburg
Tel.: +49 7763/81-2660
Fax.: +49 7763/81-2701
thomas.zwigart@energiedienst.de
http://www.energiedienst.de/investor
Energiedienst Holding AG
Rheinbrückstraße 5-7
79618 Rheinfelden
Deutschland
ISIN: CH0015738708
WKN: 255455
Notiert: Amtlicher Markt in Stuttgart; Swiss Exchange
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 30.06.2005
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